• 07.09.2022, 09:25:28
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  • OTS0038

AK Teuerungs-Check: Wohnwahnsinn Befristungen – Mietennepp bei „Wohnen auf Zeit“

Neuer Mikrozensus: Fast jeder 2. private bestehende Mietvertrag befristet – AK Berechnungen: Vertragsverlängerung oder Neuvermietung kostet Betroffene über 31 Millionen Euro im Jahr

Utl.: Neuer Mikrozensus: Fast jeder 2. private bestehende
Mietvertrag befristet – AK Berechnungen: Vertragsverlängerung
oder Neuvermietung kostet Betroffene über 31 Millionen Euro im
Jahr =

Wien (OTS) - Befristete private Mietverträge sind im Schnitt um rund
130 Euro pro Monat teurer als unbefristete. Der Grund:
Vermieter:innen können jede Verlängerung oder einen
Mieter:innenwechsel nutzen, um den Mietzins zu erhöhen. Neue
Mikrozensus-Daten zeigen: 2021 war fast jeder zweite private
bestehende Mietvertrag befristet – im Schnitt auf vier Jahre. Die AK
hat berechnet: Für einen Haushalt bedeutet eine mit einer
Vertragsverlängerung einhergehende Mietverteuerung um rund fünf
Prozent Miet-Mehrkosten von fast 360 Euro im Jahr. Daher: Weg mit den
befristeten Mietverträgen.

Laut Mikrozensus gab es 2021 bereits über 347.000 befristete
Mietverträge im privaten Segment. Das entspricht rund 47 Prozent
aller insgesamt bestehenden Mietverträge dort. „Das heißt: Fast jeder
zweite private bestehende Mietvertrag ist befristet“, sagt AK
Wohnrechtsexperte Lukas Tockner. In diesen befristet vermieteten
Wohnungen leben rund 690.000 Menschen. Davon wohnen fast 330.000
Menschen zu dritt oder mit noch mehr Personen im Haushalt. Das sind
fast ausschließlich Familien mit Kindern, aber auch Alleinerziehende
mit mindestens zwei Kindern. Die befristeten Verträge sind
durchschnittlich lediglich auf vier Jahre befristet. Mehr als die
Hälfte (54 Prozent) von diesen Verträgen ist sogar nur genau auf drei
Jahre befristet.

Befristete bestehende Mietverträge im privaten Segment sind im
Schnitt um etwa 130 Euro pro Monat teurer als unbefristete
(Durchschnittswohnung mit 715 Euro Bruttomiete bei befristetem
Vertrag im Vergleich zu 584 Euro Bruttomiete bei unbefristetem
Vertrag). Diese Kostendifferenz ist auf höhere Hauptmietzinse
zurückzuführen. Tockner: „Schließlich kann jede Vertragsverlängerung
oder jeder Mieter:innenwechsel nach einem Vertragsablauf von
Vermieter:innen genutzt werden, um den Mietzins zu erhöhen. In
unserer wohnrechtlichen Beratung klagten Mieter:innen, dass ihnen
aufgrund einer Vertragsverlängerungen die Miete um 50 oder sogar 100
Euro pro Monat erhöht wurde.“

Die AK hat berechnet: Eine Erhöhung von 30 Euro pro Monat
anlässlich einer Vertragsverlängerung würde etwa einem
fünfprozentigen Aufschlag entsprechen bei den gegebenen befristeten
Hauptmietzinsen. Für einen Haushalt bedeutet das höhere Mietkosten
von 360 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Befristungsdauer
von vier Jahren steht pro Jahr jeder vierte Vertrag entweder zur
Verlängerung oder zur Neuvermietung an. In Summe folgen daraus
jährliche außertourliche Mietzinserhöhungen von über 31 Millionen
Euro.

„Befristungen machen Wohnen unsicher und in jedem Fall teurer. In
derzeit ohnehin schon schwierigen Zeiten verschärft sich durch
befristete Mietverhältnisse ein langfristige Lebensplanung. Bei
Haushalten mit Kindern hängen zusätzlich auch Kindergarten- und/oder
Schulplätze an der unsicheren Wohnadresse. Bei einer
Vertragsverlängerung ist man dem Vermieter hinsichtlich möglicher
Mieterhöhungen de facto ausgeliefert – Mieterinnen sind erpressbar.
Auch eine neue Wohnung zu suchen, ist nicht selten ein
Spießrutenlauf. Zudem muss man mit Umzugs-, Kautions- und
Makler:innenkosten rechnen.“

Deshalb fordert die AK: Befristete Mietverträge abschaffen.
Immobilienkonzerne und andere große Vermieterinnen dürfen nicht mehr
befristet vermieten. Privatpersonen sollen eine Wohnung befristet
vermieten dürfen, aber nicht mehr.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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