• 05.09.2022, 10:46:00
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  • OTS0053

AK begrüßt die angekündigte Strompreisbremse für Haushalte

Aber: Ausweitung auf Erdgas und Fernwärme sowie Gegenfinanzierung durch Übergewinnsteuer erforderlich

Utl.: Aber: Ausweitung auf Erdgas und Fernwärme sowie
Gegenfinanzierung durch Übergewinnsteuer erforderlich =

Wien (OTS) - Die AK begrüßt die von der Regierung am Wochenende
angekündigte Strompreisbremse für Strom. Zwar sind die genauen
Details noch nicht bekannt, die bereits veröffentlichten Eckpunkte
entsprechen aber grundsätzlich dem von AK und ÖGB geforderten
Energie-Preisdeckel für Haushalte. Soweit bis jetzt bekannt, sollen
80 Prozent eines durchschnittlichen statistischen Jahresverbrauchs
(2.900 kWh) kompensiert werden.

Tobias Schweitzer, Bereichsleiter Wirtschaft der AK Wien betont:
„Wichtig für die AK ist, dass einkommensschwache Haushalte eine
zusätzliche Unterstützung erhalten. Die AK fordert deshalb für diese
Haushalte einen „Strompreisdeckel Plus“, indem entweder eine
Ausweitung der begünstigten Strommenge oder ein niedrigerer
Strompreis vorgesehen wird.“
Der Kreis der Begünstigten sollte - neben den rund 300.000
sogenannten GIS-befreiten Kund:innen - auch die im Rahmen des
Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG) neu definierten Gruppen von
einkommensschwachen Haushalten beinhalten. Mit dieser Ausweitung
würden rund 780.000 einkommensschwache Haushalte von der
Strompreisbremse profitieren, was angesichts der enormen
Preissteigerungen und der kommenden kalten Jahreszeit für die AK
absolute Priorität hat.

Weiters fordert die AK eine Ausweitung der Strompreisbremse auch auf
Erdgas und Fernwärme. Denn in den letzten Monaten haben sich die
Preise für Fernwärme zum Teil verdoppelt und für Erdgas sogar
verdreifacht. Hier muss dringend die Preisbremse gezogen werden, um
zu verhindern, dass im Winter die Wohnung kalt bleiben.

„Für die Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen müssen aber die Gewinne
jener Unternehmen abgeschöpft werden, die von der Energiekrise enorm
profitieren. AK und ÖGB haben bereits ein funktionierendes Modell zur
Besteuerung von Übergewinnen vorgestellt“, erklärt Schweitzer.
Damit die Kosten der Gegenfinanzierung für die Strompreisbremse nicht
aus dem Ruder laufen, darf ein Energielieferant nicht für jede
Strompreishöhe eine Kompensation erhalten. Auch hier muss ein Deckel
eingeführt werden, um zu verhindern, dass Lieferanten Anreize zur
Erhöhung der Strompreise haben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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