• 26.08.2022, 10:04:53
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  • OTS0038

AK-Test: Kräuter-Töpfe top, Tiefkühlkräuter manchmal Flop

Wie viele Pestizide und welche finden sich in Kräutern?

Utl.: Wie viele Pestizide und welche finden sich in Kräutern? =

Wien (OTS) - „Würzen statt Salzen“ ist die gesunde und schmackhafte
Alternative in der Küche. Ob in Töpfen, geschnitten und verpackt oder
tiefgekühlt, das Angebot an Kräutern wächst. Rückstände von
Pestiziden können aber den Genuss ordentlich „versalzen“. Daher hat
die AK gängige Kräuter getestet. Einkauf, Analyse und Begutachtung
erfolgte durch die Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg.
Gesucht wurde nach mehr als 600 Substanzen. Auch die Kennzeichnung
wurde bewertet. Das Resultat ist erfreulich. Keine Probe überschritt
gesetzliche Höchstwerte, nur eine war grenzwertig. Bei fünf Produkten
(15%) fand sich fast nichts, bei mehr als der Hälfte nur wenig. Bio
ist im Schnitt insgesamt besser. Die meisten Rückstände waren in
Tiefkühlware, wo man auch nicht erfährt, woher die Kräuter kommen. So
blieb die Herkunft bei einem Drittel der Produkte im Dunkeln. Die AK
verlangt eine Ausweitung der Pflicht zur Herkunftsangabe auf
Tiefkühlkräuter.

Die Lebensmittelversuchsanstalt bewertete alle Proben als konform mit
den gesetzlichen Regeln. Nur bei einem Produkt lag der gemessene Wert
bei einem Pestizid (Terbuthylazin) bei 140% des gesetzlichen
Höchstwertes. Unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit
von 50% wurde diese Probe nicht beanstandet. In der AK-Bewertung
ergibt sich für dieses Produkt die Einstufung „unbefriedigend“
(Dille, tiefgekühlt).
Die AK-Bestnote „ausgezeichnet“ gibt es für fünf Produkte (14%). In
vier Biokräutern im Topf wurden keine Rückstände festgestellt, bei
einer herkömmlichen frischen verpackten Minze lag nur eine sehr
geringe Verunreinigung bei einem Pestizid vor. Ein „sehr gut“ gibt es
für 15 Produkte (42%). Sie haben maximal drei verschiedene Rückstände
und keiner davon liegt über 30% des Höchstwertes. Mehr als die Hälfte
der Produkte ist somit zumindest „sehr gut“.
Ein „gut“ gibt es für neun Produkte (25%). Hier fanden sich zumindest
fünf verschiedene Rückstände oder höhere Mengen bei einem Rückstand
(über 30% des gesetzlichen Höchstwerts). Der Rest war „ok“ (16%),
gleichbedeutend mit über fünf Rückständen in teils signifikanten
Mengen bzw zumindest einen Wert über 50% des gesetzlichen Höchstwerts
und verbotenen Substanzen und/oder Kennzeichnungsmängeln.
Bioprodukte schneiden insgesamt (geringfügig) besser ab als
herkömmliche Ware (niedrigere Rückstände, weniger verschiedene
Substanzen).
Perchlorat und Cadmium kommen am häufigsten vor, gemeinsam oder
einzeln in 75% der Produkte. Nur ein Viertel der Produkte enthielt
weder das eine noch das andere, ob bio oder herkömmlich macht hier
keinen großen Unterschied. Das umstrittene Pestizid Glyphosat
hingegen spielt bei Kräutern keine Rolle. Es wurde in keiner Probe
gefunden.

Die Kräuter in Töpfen schnitten insgesamt am besten ab, Tiefkühlware
am schlechtesten. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die
Topfware - dem Angebot geschuldet - ausschließlich Bioprodukte waren.
Auch hinsichtlich des Energieaufwandes in Produktion und Verarbeitung
sind Kräuter in Töpfen die vernünftigste Alternative und kann man
„regionale Produkte“ erkennen und einkaufen, weil die Herkunft im
Unterschied zu Tiefkühlware angegeben werden muss.

In einigen Tiefkühlwaren fanden sich verboten Substanzen. In sieben
wurden Chlorate festgestellt (17% aller Proben bzw 50% der
Tiefkühlproben), die als Pestizidwirkstoffe nicht mehr zulässig sind.
Da ein Eintrag über Lösungs- und Desinfektionsmittel im Zuge der
Verarbeitung möglich ist, gilt hier das „ALARA“ Prinzip („a low as
reasonably achievable“ - so niedrig wie vernünftigerweise möglich).
Es sollte daher überprüft werden, ob verbotene Pestizide zum Einsatz
kamen und ob die Verarbeitung dem ALARA Prinzip entspricht (gute
Herstellungspraxis, gute Hygienepraxis).
In drei Bio-Tiefkühlprodukten wurden im Biolandbau verbotene
Chloridazone bzw Dithiocarbamate gefunden. Chloridazon Metaboliten
werden im Grundwasser nachgewiesen, ein Eintrag über Gießwasser ist
nicht auszuschließen. Dithiocarbamate können über Latexhandschuhen
ins Produkt kommen. Hier muss überprüft werden, ob es sich um
technologisch unvermeidbare zufällige unbeabsichtigte Verunreinigung
handelt. Die Werte sind sehr gering und deutlich untern den für
herkömmliche Ware geltenden Höchstwerten.
Um Überprüfungen einzuleiten, werden die Ergebnisse den zuständigen
Behörden übermittelt.

Drei Proben hatten Kennzeichnungsmängel, irreführende Angaben wurden
nicht gefunden. Gewachsen sind die Kräuter überwiegend Österreich,
allerdings erfährt man die Herkunft nur bei frischen Produkten und
bei Bioware. Bei den 20 frischen Produkten stammten drei verpackte
Produkte nicht aus Österreich (Petersilie aus Italien, zweimal Bio-
Petersilie aus „EU-Landwirtschaft“). Bei Tiefkühlkräutern bleibt der
Ursprung im Dunkeln. Außer bei Bioware. Das waren auch die einzigen
vier Proben unter den 16 Tiefkühlkräutern mit einer Herkunftsangabe –
nämlich „EU- Landwirtschaft“. Die AK verlangt daher eine Ausweitung
der Pflicht zur Herkunftsangabe bei gefrorenen Kräutern, wie sie für
gefrorenes Fleisch seit Jahren gilt.

Informationen zum Test
Insgesamt wurden 36 Produkte getestet, die im Juni eingekauft wurden.
Dabei handelte es sich um zehn Produkte in Töpfen, zehn frische,
verpackte Kräuter und 16 Tiefkühlkräuter. 14 Produkte waren
Biokräuter, bei den Töpfen alle, bei den frischen verpackten
Produkten keines und bei Tiefkühlware vier. Der Fokus lag auf den
gängigen Küchenkräutern Schnittlauch (11 Produkte), Petersilie (10
Produkte) und Basilikum (7 Produkte). Da hier nicht ausreichend
verschiedene Angebote vorgefunden wurde, wurden auch noch Dille (4
Produkte), Minze (3 Produkte) und Majoran (1 Produkt) getestet.
Einkauf, Analyse und Bewertung erfolgte durch die
Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg. Gefahndet wurde nach mehr
als 600 Stoffen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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