Apothekerschaft überschreitet ihre Kompetenzen – Behandlung von Krankheitssymptomen ohne ärztliche Diagnose ist gesundheitsgefährdend
Utl.: Apothekerschaft überschreitet ihre Kompetenzen – Behandlung
von Krankheitssymptomen ohne ärztliche Diagnose ist
gesundheitsgefährdend =
Wien (OTS) - Mit Verärgerung reagiert Ärztekammerpräsident Johannes
Steinhart auf ein Inserat der Apothekerschaft in einer großen
österreichischen Tageszeitung, in dem Apotheken als erste
Anlaufstellen bei Harnwegserkrankungen dargestellt werden: „Das ist
grob fahrlässig, kompetenzüberschreitend und kann Patientinnen und
Patienten im Ernstfall gefährden. Jede Erkrankung gehört als
allererstes bei einer Ärztin oder einem Arzt abgeklärt. Die dann
gegebenenfalls verschriebenen Medikamente können in einer Apotheke
abgeholt werden. Dafür sind Apotheken da, nicht mehr und nicht
weniger. “ ****
Auch Erik Randall Huber, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien
und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte, warnt: „Apothekerinnen
und Apotheker können keine Diagnose stellen, das ist nicht Teil ihrer
Ausbildung. Woher wollen sie wissen, ob es sich um einen
Harnwegsinfekt handelt, ohne den Patienten je untersucht zu haben?
Welche Differenzialdiagnosen sind den Apothekern bekannt?“ Unter
Umständen könne sogar die Diagnose von einem Blasenstein oder einem
Blasentumor übersehen werden. Blasentumore werden vor allem bei
älteren Patientinnen oftmals übersehen und ohne ärztliche Abklärung
„auf Verdacht” als Harnwegsinfekt behandelt. „Solche Fehldiagnosen
führen vor allem bei Frauen, wenn sie nicht zum Arzt gehen, zu einer
verzögerten Diagnostik und diese letztendlich zu einer schlechteren
Prognose und höheren Mortalität“, sagt Mehmet Özsoy, Facharzt für
Urologie und Präsident des Berufsverbandes der Österreichischen
Urologen,
Ebenso sei die von der Apothekerschaft propagierte Behandlung von
Harnwegsinfekten ausschließlich mit pflanzlichen Präparaten eine
gefährliche Irreführung von Patientinnen und Patienten, „da sie im
guten Glauben gelassen werden, ein Harnwegsinfekt sei eine harmlose
Sache, die einfach so im Vorübergehen behandelt werden kann“, warnt
Özsoy. In den meisten Fällen sei vielmehr eine antibiotische Therapie
notwendig. Sofern Patientinnen und Patienten keine Antibiotika
einnehmen möchten, müsse diese Entscheidung unbedingt gemeinsam mit
einer Ärztin oder einem Arzt besprochen werden.
Daher appellieren Steinhart, Huber und Özsoy an alle Bürgerinnen
und Bürger, bei gesundheitlichen Beschwerden grundsätzlich immer eine
Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Von der Apothekerkammer erwartet
Vizepräsident Huber diesbezüglich eine Klarstellung: „Patientinnen
und Patienten vorzugaukeln, dass sie mit selbsgemixten pflanzlichen
Präparaten gefährliche Erkrankungen ohne ärztliche Untersuchung und
Diagnose behandeln können, ist gemeingefährlich.“ Jede Berufsgruppe
sollte ihre erlernten Kompetenzen nicht überschreiten. „Nach einem
Blechschaden bringe ich meinen Wagen auch zum Automechaniker und
nicht zum Tischler. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist daher der
erste Weg zu einer Ärztin oder einem Arzt, aber sicher nicht in eine
Apotheke“, so Huber abschließend. (bs)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAW