• 12.08.2022, 11:42:17
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  • OTS0055

Blau-Gelbes Schulstartgeld: Beantragung ab 16. August 2022

Teschl-Hofmeister: 20 Millionen Euro für rund 200.000 Kinder und Jugendliche

Utl.: Teschl-Hofmeister: 20 Millionen Euro für rund 200.000 Kinder
und Jugendliche =

St.Pölten (OTS) - Heute, Freitagvormittag, informierte
Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister in einer
Presskonferenz in St. Pölten über den Start der Beantragung des
Blau-Gelben Schulstartgeldes. „Mit dem Blau-Gelben Schulstartgeld
haben wir eine ganz konkrete, ganz einfache und ganz zielgenaue
Unterstützung für die Eltern, Kinder und Jugendlichen in
Niederösterreich beschlossen“, so Teschl-Hofmeister, und weiter: „Mit
100 Euro werden alle Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich
unterstützt, ganz egal, welche Schule besucht wird. Diese Maßnahme
erreicht treffsicher rund 200.000 Kinder und Jugendliche und das Land
Niederösterreich investiert hierfür 20 Millionen Euro.“

Von der Primar- über die Sekundarstufe bis hin zu allen Lehrlingen
könne das Blau-Gelbe Schulstartgeld beantragt werden, unabhängig vom
Einkommen. Voraussetzung sei, dass die Antragstellerin oder der
Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in
Niederösterreich habe. Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle
besucht wird, spiele für die Beantragung aber keine Rolle.

Teschl-Hofmeister betonte außerdem: „Jedes Kind, jeder und jede
Jugendliche in Niederösterreich, ist uns gleich viel wert. In einer
Zeit, in der Teuerungen uns alle treffen und besonders der Schulstart
von Mehrausgaben gekennzeichnet ist, möchte ich mich noch einmal bei
allen Parteien bedanken, die gemeinsam mit uns diese
Unterstützungsmaßnahme für unsere niederösterreichischen Familien
beschlossen haben.“

Ab Dienstag, den 16. August 2022, bis einschließlich 4. Februar 2023
kann das Blau-Gelbe Schulstartgeld auf der Homepage des Landes
Niederösterreich unter www.noe.gv.at beantragt werden.

Alle Fragen rund um das Schulstartgeld können per Mail an
schulstartgeld@noel.gv.at gerichtet werden. Auch eine Hotline ist
eingerichtet: +43 (0)2742 – 9005 - 46346

Abschließend gab die Landesrätin noch einen Ausblick zum Einsatz
Corona-positiven Personals in Schulen und Kindergärten. „Symptomlose
Corona-positive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen zum Dienst
kommen, werden aber mit administrativen Tätigkeiten betraut“.
Teschl-Hofmeister stellte klar: “Keinesfalls wird jenes Personal mit
den Kindern in der Gruppe arbeiten.“ Symptomlose, Covid-positive
Erziehungsberechtigte werde es nach Rücksprache mit der
Kindergartenleitung gestattet, ihre Kinder unter Einhaltung aller
Sicherheitsmaßnahmen in den Kindergarten zu bringen und auch wieder
abzuholen. In Bezug auf Landeslehrerinnen und -lehrer sagte sie: „Ob
wir die Regelungen, die für die Bundeslehrerinnen und -lehrer gelten,
genauso beim Lehrpersonal des Landes umsetzen, prüfen wir gerade.“

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