LVA24 schließt Sammelklage „Spätrücktritt“
LVA24 schaltete bereits 2019 die EU-Kommission ein und ist für die nunmehrige Stärkung der Rechte tausender Versicherungsnehmer mitverantwortlich.
Wien (OTS) -
LVA24 setzte sich für Rechte tausender Versicherungsnehmer ein
Seit über 5 Jahren hat sich die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH dafür eingesetzt, dass Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit einem „Spätrücktritt“ bei Lebensversicherungen zu ihrem Recht kommen.
Mehrere tausend Versicherungsnehmer haben sich bei LVA24 gemeldet, um ihre Lebensversicherung einer Prüfung zu unterziehen. In vielen Fällen konnte LVA24 durch die Übernahme einer Prozessfinanzierung helfen und mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien sogar „Leitentscheidungen“ herbeiführen und letztlich beachtliche Zahlungen für unsere Kunden erwirken, so die Geschäftsführung der LVA24, Fr. Mag. Ekaterina Yaneva.
Verfahren vor der EU-Kommission eingeleitet – Gegenmaßnahmen abgewehrt
Eine vom Gesetzgeber im Jahr 2018 herbeigeführte interessengeleitete Anlassgesetzgebung zugunsten der Versicherungswirtschaft wurde von der LVA24 bereits 2019 unter dem Aktenzeichen CHAP (2019)259 mittels Beschwerde bei der EU-Kommission bekämpft. In diesem Verfahren wurde die Republik Österreich zur Stellungnahme aufgefordert und hat mit einer Änderung zum Versicherungsvertragsgesetz, die nunmehr seit 1. August 2022 in Kraft getreten ist, im Sinne unserer Kunden eingelenkt.
Rechtliche Gegenmaßnahmen, u.a. der Versicherungswirtschaft oder der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vor dem Handelsgericht Wien, wurden von der LVA24 im Sinne unserer Kunden erfolgreich abgewehrt.
Gesetzgeber regelt „Spätrücktritt“ im Sinne betroffener Versicherungsnehmer
Nunmehr wurde vom Gesetzgeber (endlich) klargestellt, dass dem Verbraucher für den Fall einer grob fehlerhaften oder überhaupt fehlenden Rücktrittsbelehrung ein „ewiges Rücktrittsrecht“ zusteht. Dem Versicherungsnehmer steht in einem solchen Fall nicht bloß der Rückkaufswert, sondern die gesamte einbezahlte Prämie (abzüglich eines Anteils für Risikokosten) zu.
LVA24 schließt Sammelklage “Lebensversicherung – Spätrücktritt“
Da es nunmehr eine klare und unmissverständliche Regelung des Gesetzgebers gibt, die auch den Vorgaben des EU-Rechts entspricht, hat die LVA24 die Sammelklage „Lebensversicherung – Spätrücktritt“ mit 31.07.2022 geschlossen. Neue Fälle werden nicht mehr angenommen. Bisher eingereichten Fälle werden von der LVA24 noch abgearbeitet.
Neue Sammelklage folgt – Motto bleibt Auftrag
Wir haben unser Motto „das Recht soll nicht am Geld scheitern“, stets als Auftrag gesehen und uns im Rahmen des Möglichen für unsere Kunden eingesetzt. Es freut uns, dass wir gemeinsam mit unserem engagierten Team und spezialisierten Rechtsanwälten diese Erfolge für tausende Kunden und Versicherungsnehmer umsetzen konnten, so die Geschäftsführerin der LVA24, Fr. Mag. Ekaterina Yaneva.
Aktuell arbeitet die LVA24 bereits an einer neuen Sammelklage zum Thema Energie, die ebenfalls tausende Konsumenten betrifft und noch im August 2022 gestartet wird.
Der Prozessfinanzierer LVA24, ein Mitglied der Green Finance Gruppe, übernimmt nach Vorprüfung das gesamte Prozesskostenrisiko (inklusive Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachter- und gegnerischer Kosten) und stellt somit sicher, dass der Einzelne nicht einem übermächtigen Gegner gegenübersteht. So können LVA24-Kunden ihre Ansprüche risikolos, sicher und kompetent durchsetzen. Lediglich im Erfolgsfall behält sich LVA24 einen zuvor vereinbarten Prozentsatz am erstrittenen Vermögensvorteil als Erfolgshonorar ein.
Interessenten können sich unverbindlich und kostenlos auf der LVA24 Website anmelden. Näheres dazu auf www.lva24.at
Rückfragen & Kontakt:
Mag. Ekaterina Yaneva
Geschäftsführung
Tel.: 0810/ 959 808
E-Mail: e.yaneva@lva24.at