• 01.08.2022, 10:58:53
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  • OTS0064

ÖAMTC: Gebühren für Führerschein-Verlängerungen aus gesundheitlichen Gründen entfallen mit 1. August

Langjähriger Vorschlag des Mobilitätsclubs wurde damit umgesetzt

Utl.: Langjähriger Vorschlag des Mobilitätsclubs wurde damit
umgesetzt =

Wien (OTS) - Mit heute, 1. August, tritt eine wichtige Erleichterung
für Personen mit befristeten Führerscheinen der Klassen A und B in
Kraft: Die Gebühren für die Führerschein-Verlängerungen aus
gesundheitlichen Gründen entfallen. Das gilt auch für Anträge, die
bereits vor dem 1. August gestellt und bisher noch nicht erledigt
wurden. Damit werden die Gebühren an die der Inhaber:innen von
Lenkberechtigungen der Klassen C und D angepasst, die schon bisher
beim Antrag auf Verlängerung davon befreit waren. "Der ÖAMTC hat die
Anpassung an die übrigen Klassen schon länger verlangt. Dieser
Forderung ist der Gesetzgeber nun gefolgt. Die Ersparnis liegt
beträgt 49,50 Euro", begrüßt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer die
Änderung.

Die Gebührenbefreiung gilt für jede gesundheitlich begründete
Befristung, unabhängig von der Ursache der gesundheitlichen
Beschwerden. Es kommt nicht darauf an, ob der:die Antragsteller:in
ein (Mit-)Verschulden am Entstehen der gesundheitlichen
Beeinträchtigung trifft, da dies langwierige und schwierige
Beweisverfahren erforderlich machen würde.

Kosten für ärztliche Atteste und Kostenersatz sind weiterhin
zu bezahlen

Weiterhin selbst zu bezahlen sind die Kosten für ärztliche
Untersuchungen und Gutachten, die im Zuge des Verlängerungsverfahrens
vorzulegen sind. Außerdem wird von der Behörde künftig ein
Kostenersatz verrechnet, die genaue Höhe muss erst in einer
Verordnung festgelegt werden. Nachdem der Kostenersatz bei den
Lenkberechtigungsklassen C und D derzeit 12,40 Euro beträgt, ist mit
einem Beitrag in derselben Höhe zu rechnen.

Der Antrag auf Verlängerung einer Lenkberechtigung kann bei jeder
Führerscheinbehörde innerhalb des Bundesgebietes eingebracht werden.

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