- 01.08.2022, 09:28:38
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AK hilft Forstarbeiter, der bei Kündigung Kurskosten zurückzahlen sollte
Arbeitgeber ordnete Kurs an, Arbeiter mussten im Nachhinein Kostenübernahme zustimmen
Utl.: Arbeitgeber ordnete Kurs an, Arbeiter mussten im Nachhinein
Kostenübernahme zustimmen =
Wien (OTS) - Forstarbeit ist Schwerarbeit, der Lohn dafür nicht eben
üppig. Da muss zumindest der Respekt stimmen. Für Patrick S. (31) aus
Südtirol stimmte er nicht denn als er nach einem Jahr als
Forstarbeiter in Wien kündigte, wollte der Arbeitgeber ihm trotzdem
Lohn für einen Monat, Mehrarbeit und Weihnachsremuneration nicht
auszahlen, insgesamt gut 1.500 Euro. Stattdessen verlangte er von dem
jungen Arbeiter die Rückzahlung von Kurskosten – für Kurse, die der
Arbeitgeber de facto angeordnet hatte.
Die drei Kurse – Pilzerkrankungen bei Bäumen erkennen, Baumsteigen
und Motorsägenführerschein Teil 1 – fanden im Frühjahr 2019 statt.
Der Arbeiter und seine Kollegen, allesamt genauso wie Patrick S.
keine österreichischen Staatsbürger, mussten im Nachhinein für jeden
Kurs eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie die Kurskosten
anteilig zurückzahlen würden, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis vor
Ablauf von vier Jahren beenden würden. Die Vereinbarungen wurden
jeweils vordatiert. „Sechs Monate später hieß es: Hier unterschreiben
oder nachhause gehen! Es war 6 Uhr morgens, wir durften es nicht mal
zum Durchlesen nachhause nehmen, sondern sollten es sofort
unterschreiben.“
Der junge Arbeiter, weigerte sich zunächst, ließ sich dann aber aus
Angst vor Jobverlust doch breitschlagen. Er strich jedoch vor seiner
Unterschrift das falsche Datum aus und ersetzte es durch das richtige
Datum im Juni 2019. Einige Auseinandersetzungen mit der Chefität
später wurde es dem jungen Mann endgültig zu bunt und er kündigte im
Herbst desselben Jahres. Doch der Arbeitgeber akzeptierte die
Kündigung mit fadenscheinigen Begründungen nicht. Patrick S.,
verunsichert über die Rechtslage in Österreich, arbeitete noch einen
Monat weiter.
„In dieser Zeit wurde ich regelrecht gemobbt“, so der Arbeiter. „Wenn
ich zur Arbeit gekommen bin, hat keiner mit mir geredet. Der Chef hat
dann gesagt: Wenn dir was nicht passt, dann geh doch zur AK! Und dort
habe ich gleich in der nächsten Arbeitspause angerufen. Die AK war
die einzige Hilfe, die ich gefunden habe.“
Mithilfe der AK zog Patrick S. vor Gericht. Der Arbeitgeber musste
die gut 1.500 Euro, die er schuldig geblieben war, nachzahlen. Der
Arbeitgeber legte gegen das Urteil erster Instanz Berufung ein, das
Oberlandesgericht Wien wies sie jedoch ab und bestätigte das
Ersturteil. Das ist nun rechtskräftig. Patrick S. hat inzwischen ein
Studium der Forstwirtschaft erfolgreich abgeschlossen und ist zurück
nach Südtirol gezogen.
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