LR Teschl-Hofmeister: Möchten Zielgruppe Sicherheit im Alltag rund um die Uhr bieten
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rund um die Uhr bieten =
St. Pölten (OTS/NLK) - Das Notruftelefon bietet älteren, kranken oder
pflegebedürftigen Personen, welche alleine leben, an 365 Tagen im
Jahr Sicherheit rund um die Uhr. Im Notfall wird durch einen
einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der
Halskette ein automatischer Notruf ausgelöst. Knapp 23.000
Monatsmieten wurden im vergangenen Jahr vom Land Niederösterreich
gefördert.
„Ältere alleinlebende Personen fühlen sich in vielen Situationen im
Alltag unsicher. Das Notruftelefon soll ihnen Sicherheit geben. Immer
wieder hört man von Personen die beispielsweise gestürzt sind und
nicht zum Telefon gekommen sind, hier kann das Notruftelefon unter
Umständen sogar Leben retten. Ich freue mich, dass das Land
Niederösterreich diese Armbänder oder Halsketten finanziell fördert“,
so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Bei den meisten Anbietern kann man zwischen dem Notruftelefon classic
und dem mobilen Notruftelefon wählen. Während das stationäre
Notruftelefon für Sicherheit zu Hause sorgt, kann mit dem mobilen
Notruftelefon zusätzlich auch unterwegs, also außerhalb der eigenen
vier Wände, im Garten, bei Einkäufen, etc. ein Notruf abgesetzt
werden und über den mobilen Handsender mit der Notrufzentrale Kontakt
aufgenommen werden.
„Das Notruftelefon kann über die Trägerorganisationen der sozialen
Dienste angemietet werden und wurde im Jahr 2021 unter bestimmten
Voraussetzungen mit einem monatlichen Mietkostenzuschuss von 21,03
Euro gefördert“, so Teschl-Hofmeister. Der Antrag auf Übernahme der
Mietkosten eines Notruftelefons ist im Wege der Trägerorganisationen
einzubringen. Trägerorganisationen sind derzeit Hilfswerk NÖ,
Volkshilfe NÖ, Caritas der Diözese St. Pölten, Caritas der Erzdiözese
Wien und das Österreichische Rote Kreuz Landesverband NÖ.
Voraussetzungen für einen Mietkostenzuschuss sind ein Hauptwohnsitz
in Niederösterreich, das Nettohaushaltseinkommen darf die
Einkommensgrenzen für die Fernsprechgrundgebührenbefreiung des
Gebühren Info Service (GIS) in der jeweils geltenden Höhe nicht
überschreiten und die Bestätigung des Hausarztes über die
Notwendigkeit eines Notruftelefons.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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