• 27.07.2022, 16:27:08
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  • OTS0135

Industrie ad Strompreisbremse: Staatliche Eingriffe müssen zeitlich befristet sein

Fiskalische und ökonomische Folgewirkungen müssen bei strukturellen Eingriffen mitbedacht werden - soziale Treffsicherheit muss gegeben sein

Utl.: Fiskalische und ökonomische Folgewirkungen müssen bei
strukturellen Eingriffen mitbedacht werden - soziale
Treffsicherheit muss gegeben sein =

Wien (OTS) - Hohe Energiepreise belasten Menschen wie Unternehmen in
ganz Europa. Angesichts der aktuellen Lage und den stark steigenden
Preisen ist das Vorhaben der Bundesregierung eine Strompreisbremse
einzuführen, nachvollziehbar, jedoch muss klar sein, dass dieser
ordnungspolitische und strukturelle Eingriff des Staates nur zeitlich
befristet sein darf: Soziale Treffsicherheit und Hintanhalten von
Marktverzerrungen sind das oberste Gebot. Jedenfalls soll das
Instrument nicht dazu führen, dass Anstrengungen und Maßnahmen zur
Steigerung der Energieeffizienz in Haushalten konterkariert werden.
Auch die fiskalischen und ökonomischen Folgewirkungen einer
Strompreisbremse sind entsprechend zu berücksichtigen. So muss eine
solche Maßnahme mit einer entsprechenden Entlastung der betroffenen
Energieversorgungsunternehmen einhergehen, um die zusätzliche
Mehrbelastung abfedern zu können.

Da der österreichische Strommarkt eng mit dem gesamteuropäischen
Strommarkt verflochten ist, sollten jedenfalls parallel dazu auch
europäische Lösungsansätze für das internationale Problem geprüft
werden. Des weiteren muss der Ausbau der Erneuerbaren Energieträger
rasch vorangetrieben werden, wozu es zum einen rascher
Genehmigungsverfahren und zum anderen den Ausbau von Speichern und
Netzkapazitäten bedarf. Dies gilt auch auf europäischer Ebene: Denn
die Preisunterschiede zu Deutschland hängen beispielsweise eng mit
der innerhalb Deutschlands mangelhaft ausgebauten Netzinfrastruktur
zusammen.

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