• 27.07.2022, 12:18:41
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AK Experte Philipp Brokes: „Quarantäne-Aus bringt arbeitsrechtliches Neuland“

Regierung soll konkrete Vorgaben für Schutzmaßnahmen im Betrieb machen

Utl.: Regierung soll konkrete Vorgaben für Schutzmaßnahmen im
Betrieb machen =

Wien (OTS) - Mit der gestern vorgestellten
Verkehrsbeschränkungsverordnung möchte die Bundesregierung das Aus
für die behördliche Absonderung von Corona-Infizierten endgültig
besiegeln. Die Situation wirft allerdings zahlreiche neue Fragen auf.
„Arbeitsrechtlich betritt man auf vielen Ebenen absolutes Neuland und
verlagert die Rechtsauslegung in die Betriebe!“, kritisiert Philipp
Brokes, Arbeitsrechtsexperte der AK Wien.

So ist weitestgehend unklar, ab wann infizierte Personen nun zu Hause
bleiben können. Ab wann nämlich Ärzte eine Krankmeldung für
Corona-Infizierte ausstellen können, ist umstritten.

Nach dem Auslaufen der Sonderbetreuungszeit Anfang Juli geraten
Arbeitnehmer:innen zudem unter Druck, wenn sie positiv getestete aber
symptomlose Kinder zu Hause betreuen müssen, weil diese vom Besuch
der Kinderbetreuungseinrichtung ausgeschlossen sind. Ähnlich verhält
es sich mit der Frage, welche konkreten Ansprüche nun
Arbeitnehmer:innen haben, in deren Betrieb infizierte KollegInnen
aufhältig sind.

Mangels klarer Vorgaben für Betriebe, wie Arbeitsstätten in diesen
Fällen zu gestalten sind, sieht Brokes großes Konfliktpotenzial:
„Arbeitnehmer:innen erwarten einen sicheren Arbeitsplatz. Haben sie
selbst Vorerkrankungen oder sind in einem Großraumbüro tätig, sind
sie ganz besonders darauf angewiesen, dass ihr Arbeitgeber seiner
Schutzpflicht nachkommt, wenn er Covid-Positive einsetzen möchte. Tut
er das nicht, führt die Verunsicherung zu Konflikten innerhalb der
Belegschaft, die in niemandes Interesse sein können“. Einmal mehr
betont die Arbeiterkammer, dass die Maßnahmen keine Aufweichung des
Krankenstandes bewirken dürfen: „Wer sich krank fühlt, hat sich zu
schonen und darf nicht in den Betrieb zitiert werden. Jedenfalls soll
niemand mit Symptomen arbeiten gehen!“, so Brokes.

Um Infektionen und daraus erwachsende Haftungsfälle zu vermeiden und
sicheres Arbeiten zu ermöglichen, ist die Bundesregierung gefordert,
klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen und die sehr
allgemein formulierte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beim
bevorstehenden Wegfall der Quarantäne zu konkretisieren.

Ob positiv getestete Arbeitnehmer:innen aus Angst, ihre Kolleg:innen
anzustecken, nun zu Hause bleiben dürfen, inwieweit ein Arbeitgeber
seine Belegschaft informieren muss, dass Covid-Positive im Betrieb
aufhältig sind und wie verkehrsbeschränkte Personen etwa regelmäßig
trinken sollen, obwohl sie ihre Maske gar nicht abnehmen dürfen, muss
die Bundesregierung beantworten, ehe die neue Verordnung in Kraft
tritt. „Es wäre unzumutbar, die Klärung der vielen Rechtsfragen
Gerichten zu überlassen, deren rechtskräftige Entscheidungen wohl
erst in einigen Monaten zu erwarten wären. Arbeitnehmer:innen
brauchen diese Antworten heute!“, fordert Brokes.

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