Cannabis-Rechts-Experte Wolfgang Pöltl: Allgemeinverfügung gegen CBD verstoßt gegen Grund, - und Europarecht
Der Landkreis Göttingen (Deutschland) geht mit einer Allgemeinverfügung gegen im Landkreis und in der Stadt Göttingen ansässige CBD - Händler vor und verbietet das Inverkehrbringen von Kosmetik und verhindert (das ist besonders kurios und europarechtswidrig) auch das Verwenden von CBD-Produkten als Aromastoffe, aber nur wenn es CBD-Händler aus dem Landkreis Göttingen und aus der Stadt Göttingen in Verkehr bringen. Dies weil angeblich die Volksgesundheit vor CBD geschützt werden muss. Dabei kann der Landrat kein einziges Beweisstück vorlegen, wonach CBD gesundheitsschädlich sei. Im Gegenteil: der Landrat Göttingen schreibt in der Allgemeinverfügung selbst: "Dem Stoff CBD werden schmerzlindernde, beruhigende und entzündungshemmende Eigenschaften nach der allgemeinen Fachliteratur nachgesagt......" Lesen Sie mehr unter www.pfoe.at
Rückfragen & Kontakt
Wolfgang Pöltl
Tel.: 00436641401616
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | POF