• 15.07.2022, 10:04:20
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  • OTS0037

ÖAMTC-Flugrettung: Wenn die Drohne mit in den Urlaub soll

So schützt man sich vor bösen Überraschungen

Utl.: So schützt man sich vor bösen Überraschungen =

Wien (OTS) - In den vergangenen Jahren wurden Drohnen nicht nur
kompakter und benutzerfreundlicher, sondern auch die eingebauten
Kameras wurden immer besser. Daher dürfen sie im Reisegepäck vieler
Österreicherinnen und Österreicher auch nicht mehr fehlen. "Zwar kann
eine in Österreich registrierte Drohne seit 2021 im gesamten
EU-Ausland geflogen werden, dennoch sollte man sich in jedem Fall
vorher gut über länderspezifische Vorschriften informieren", weiß
Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte der ÖAMTC-Flugrettung.
"Verstöße gegen nationale Auflagen können nämlich hohe Strafen zur
Folge haben."

In Griechenland muss beispielsweise zu Flughäfen ein Abstand von
acht Kilometern eingehalten werden. "Auf vielen Inseln, die über
Flughäfen verfügen, ist es daher gar nicht erlaubt eine Drohne zu
starten", informiert Hetzendorfer. "Für Flüge über archäologische
Orte und Fundstätten benötigt man zudem eine Erlaubnis des
Kulturministeriums." Auch in den beliebtesten Urlaubsländern der
Österreicher:innen gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Wer
seine Drohne nach Italien mitnehmen möchte, muss diese bereits vor
der Einreise auf der Plattform D-Flight der Luftfahrtbehörde
registrieren, um über die entsprechenden Verbotszonen Bescheid zu
wissen. "In Kroatien ist für Fotos und Videos eine Sondergenehmigung
erforderlich, die es im Regelfall nur für gewerbliche Drohnenflüge
gibt", erläutert der ÖAMTC-Drohnenexperte. Während es in den meisten
europäischen Ländern mit etwas Vorbereitung und Information schon
möglich ist, seine Drohnen in den Urlaub mitzunehmen, sind diese zum
Beispiel in Ägypten, Saudi-Arabien oder Marokko verboten. "Das gilt
auch für die Einfuhr", so Hetzendorfer. "Die Drohne sollte daher
unbedingt zu Hause bleiben, denn sonst wird sie am Flughafen
konfisziert und im schlimmsten Fall droht sogar eine
Gefängnisstrafe."

Aufbewahrung und Transport – so geht's

Heiß oder kalt, Auto oder Flugzeug – wer beim Transport auf einige
wenige Punkte achtet, kann sich auch am Urlaubsort über
uneingeschränkten Drohnen-Spaß freuen. Wer mit dem Auto unterwegs
ist, sollte darauf achten, dass die Drohne bei hohen Temperaturen
nicht im Fahrzeug liegen bleibt – im Innenraum können die
Temperaturen auf bis zu 70 Grad steigen. Das ist vor allem für die
heiklen Akkus eine Belastung. "Temperaturen über 60 Grad schädigen
die Zellen, der Akku verliert an Kapazität – ganz gleich, ob im Flug
oder nicht. Das ist irreversibel", erklärt der ÖAMTC-Experte. Im
Flugzeug wiederum kann die Drohne problemlos im Koffer transportiert
werden. "Die Akkus gehören allerdings ins Handgepäck", informiert
Hetzendorfer. "Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien
empfiehlt sich zudem ein feuerfester Aufbewahrungsbeutel, z. B. ein
sogenannter Lipo Bag."

Nähere Infos zur EU-Drohnenverordnung und zu rechtlichen
Bestimmungen in den beliebtesten Urlaubsländern findet man unter
www.oeamtc.at/drohnen. Hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres
Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App für
Android und iOS.

Auch Folge 16 des ÖAMTC-Podcasts "Was uns bewegt" widmet sich dem
Thema "Mit der Drohne in den Urlaub". Den ÖAMTC-Podcast findet man
auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Spotify, Apple Podcast,
Amazon Music, Deezer etc. und auf www.oeamtc.at/podcast.

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