• 14.07.2022, 15:19:38
  • /
  • OTS0137

Information des Amtes der NÖLandesregierung zum Thema Dienstanweisung "Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof"

St. Pölten (OTS/NLK) - Zu den heutigen Veröffentlichungen zum Thema
Dienstanweisung „Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ
Landesrechnungshof“ wird von Mag. Klemens Gundacker, Leiter der
Internen Revision beim Amt der NÖ Landesregierung, informiert: „Die
gegenständliche Dienstanweisung ,Prüfungen durch den Rechnungshof und
den NÖ Landesrechnungshof‘ wurde mit 7. Juni 2022 lediglich
aktualisiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Die
zitierte Bestimmung kommt der Anforderung des Rechnungshofes nach,
dass die elektronische Übermittlung von Prüfungsunterlagen im Rahmen
der Erhebungen über den durch den Rechnungshof eingesetzten Cloud
Service ,Rechnungshof-Box‘ erfolgen soll. Da aufgrund der
Vertraulichkeit der Unterlagen nur ein beschränkter Personenkreis zu
diesem Cloud-Service Zugang erhalten soll, wurden für den Bereich des
Amtes der NÖ Landesregierung diese Zugänge grundsätzlich für drei
Mitarbeiter der Innenrevision angefordert. Darüber hinaus wurde hier
eine Vorgangsweise festgeschrieben die im Wesentlichen in den letzten
Jahren bereits gelebt wurde. Wie die Dienstanweisung ebenfalls
ausführt, sind Beauskunftungen und Ergänzungen von Unterlagen per
Email nach wie vor auch direkt möglich.“

Die Regelung Niederösterreichs, die Kommunikation mit dem
Rechnungshof grundsätzlich über eine einzige definierte Stelle laufen
zu lassen, sei im Übrigen nicht nur in Niederösterreich zu finden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel