• 01.07.2022, 15:51:25
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  • OTS0207

Geflügelverband ZAG: Tierwohl-Paket setzt neue Maßstäbe in der Geflügelhaltung

Weichenstellung für gesellschaftlich akzeptierte Geflügelhaltung gelungen

Utl.: Weichenstellung für gesellschaftlich akzeptierte
Geflügelhaltung gelungen =

Wien (OTS) - Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung sieht wesentliche
Verbesserungen bei der Haltung von Geflügel vor. Neben einem Verbot
des Schredderns von Küken und gesellschaftlich akzeptierten Lösungen
zur sinnvollen Verwendung von männlichen Legeküken, wird die
Käfighaltung bei Junghennen, Elterntieren und Wachteln verboten.
Österreich ist damit das einzige EU-Land, in dem die Käfighaltung von
Geflügel zur Gänze verboten wird. Für Hühner in der Freilandhaltung
wird der Auslauf zukünftig wissenschaftlich basiert, biologisch
divers gestaltet. Naturnahe Hecken und Bäume im Umkreis des Stalles
ermöglichen den Tieren eine vielfältige, tiergerechte Lebensumwelt.
Bei Gänsen wird die Tierzahl im Stall maßvoll an die
EU-Bio-Bestimmungen angehoben, sofern den Tieren mehr Auslauf auf den
Wiesen gewährt wird. Diese konkreten Maßnahmen bestätigen die
führende Rolle der österreichischen Geflügelwirtschaft bei der
Erreichung einer gesellschaftlich akzeptierten, tier- und
umweltgerechten Geflügelhaltung in Europa. "Die österreichische
Gemeinschaftsverpflegung muss nun mit gutem Beispiel vorangehen und
auch Lebensmittel einkaufen, die nach den hohen österreichischen
Standards produziert wurden", betont der Obmann der Zentralen
Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG),
Markus Lukas.

Die weltweit gängige Praxis des Schredderns der männlichen
Geschwister der Legehennen wird in Österreich nicht mehr angewendet
und soll nun auch gesetzlich verboten werden. In einem breiten
Schulterschluss der österreichischen Geflügelwirtschaft mit
heimischen Zoos und Greifvogelorganisationen sowie den
Koalitionsparteien einigte man sich nach einem strukturierten
Konsultationsprozess in einer Branchenvereinbarung auf ein
"Drei-Säulen-Modell" zum Ausstieg aus dem nutzlosen Töten von
männlichen Legeküken. Demnach dürfen keine zuvor lebensfähigen Küken
mehr an Einrichtungen der Tierkörperverwertung abgegeben werden. Nur
nachweislich von österreichischen Zoos und Greifvogelstationen
tatsächlich benötigte Futterküken dürfen, qualitäts- und
herkunftsgesichert mit Dokumentation in der Poultry Health Data (PHD)
des Geflügelgesundheitsdienstes QGV, an diese Einrichtungen abgegeben
werden. Bereits seit 2016 werden im Bio-Segment alle männlichen
Legeküken aufgezogen. Die Branche unterstützt die Aufzucht der
männlichen Legeküken in den Premium-Programmen der Legehennenhaltung.
Parallel dazu beobachtet die Geflügelwirtschaft die technische
Weiterentwicklung und Praxisreife von möglichst früh, nach Brutbeginn
ansetzenden Methoden der Früherkennung des Geschlechts im Brutei.

Ende der Käfighaltung

Nachdem in Österreich schon 2009 die konventionelle Käfighaltung
bei Legehennen und 2020 auch die Haltung von Legehennen in
ausgestalteten Käfigen verboten wurde, kommt nun auch das Verbot der
Haltung von Junghennen, Elterntieren und Wachteln in Käfigen.
Österreich ist damit das einzige Land in der EU, das auf die
Käfighaltung von Geflügel verzichtet. Ausnahmen bestehen nur für die
Haltung von Zuchttieren für die Reinzucht und zur Leistungsprüfung
oder bei für den Verkauf bestimmten Junghennen für die Dauer von
höchstens zwei Wochen.

Hecken für Hühner

Biologisch wenig diverse Hühnerweiden sollen zukünftig mehr und
mehr der Vergangenheit angehören. Mit der neuen gesetzlichen Regelung
sollen Geflügelhalter/-innen motiviert werden, den Hühnerauslauf
biologisch vielfältig zu gestalten. Naturnahe Hecken und Bäume im
Umkreis des Stalles sollen den Tieren eine vielfältige, tiergerechte
Lebensumwelt bieten. Mit der Entscheidung für die
Biodiversitätsmaßnahme kann der Auslauf, aufgrund der besseren
Nutzung durch die Tiere, optional reduziert werden. Die
österreichische Geflügelwirtschaft erfüllt damit Ziele der
österreichischen Biodiversitätsstrategie, wie sie von der
Bundesregierung im Regierungsprogramm festgelegt wurden.

Gänse leben in Österreich besser

Das strenge österreichische Tierschutzgesetz sieht schon seit
Langem vor, dass Gänse in Österreich nur in Freilandhaltung gehalten
werden dürfen. Den Wasservögeln muss zusätzlich auch eine Bade- und
Duschmöglichkeit zum Spülen ihrer Schnäbel zur Verfügung gestellt
werden. In der neuen Verordnung gibt es die Option, den Tieren auf
der Weide mehr Platz anzubieten, in diesem Fall kann die Tierzahl im
Stall maßvoll an die EU-Bio-Bestimmungen angehoben werden.

Einkaufen mit Verantwortung

Die heimische Geflügelwirtschaft kann dem harten Wettbewerb am
Markt nur dann standhalten, wenn Konsumenten die Möglichkeit haben,
sich bewusst für das bessere Produkt entscheiden zu können.
Dementsprechend kommt einer klaren Herkunftskennzeichnung hohe
Bedeutung zu. "Die öffentliche Beschaffung muss mit gutem Beispiel
vorangehen und sollte nur tierische Lebensmittel einkaufen, die
zumindest nach den Standards des österreichischen
Bundestierschutzgesetzes hergestellt werden", betont Lukas. Der
Aktionsplan für die nachhaltige Beschaffung (NaBe) müsse konsequent
umgesetzt werden. Die Behörde verpflichtet sich im
Bundestierschutzgesetz, die Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zu
unterstützen. "Letztlich tragen wir mit jeder Kaufentscheidung
Mitverantwortung für eine möglichst tier- und umweltfreundliche
Landwirtschaft, für die Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe,
für eine nachhaltige Wertschöpfung im ländlichen Raum und letztlich
für die Versorgungssicherheit der gesamten Bevölkerung," so der ZAG
Obmann. (Schluss)

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