• 28.06.2022, 09:18:05
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  • OTS0044

AK Erfolg gegen Ö-Ticket: Keine Gebühren bei Corona-Gutscheineinlösung!

AK führte Musterprozess gegen Ö-Ticket – Konsument:innen können unrechtmäßig verlangte Gebühren mit AK Musterbrief zurückfordern

Utl.: AK führte Musterprozess gegen Ö-Ticket – Konsument:innen
können unrechtmäßig verlangte Gebühren mit AK Musterbrief
zurückfordern =

Wien (OTS) - Für gecancelte Veranstaltungen aufgrund von Corona gibt
es Gutschein-Regelungen. Die Ticketplattform Ö-Ticket verrechnete für
diese Gutschein-Einlösung auf neue Tickets eine Gebühr – wiederholt
bei Mehrfach-Einlösung. Das darf nicht sein – die AK führte gegen
Ö-Ticket erfolgreich einen Musterprozess. Konsument:innen können nun
die unerlaubt verlangte Gebühr mit einem AK Musterbrief zurückholen –
das gilt für alle Veranstalter und Ticketplattformen.

Seit Mai 2020 gibt es für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte
Veranstaltungen eine gesetzliche Gutschein-Regelung (Kunst-, Kultur-
und Sportsicherungsgesetz): Bei Ticketpreisen bis zu 250 Euro müssen
Konsument:innen einen Gutschein in Höhe von bis zu 70 Euro annehmen,
den sie für Veranstaltungen desselben Veranstalters einlösen können.

Die Ticketplattform Ö-Ticket verrechnete Konsument:innen bei einer
Einlösung dieser Gutscheine auf neue Eintrittskarten Servicegebühren.
Gab es nun öfter coronabedingte Absagen und wurden daher mehrmals
Gutscheine ausgestellt und wieder eingelöst, fiel für jede Einlösung
neuerlich eine Gebühr an. So wurde der ursprüngliche Gutschein immer
weniger wert.

„Dieses Vorgehen verstößt klar gegen das Gutschein-Gesetz“,
erklärt AK Konsument:innenschützerin Gabriele Zgubic. „Daher haben
wir einen Musterprozess gegen Ö-Ticket geführt, um das zu klären.
Alle Abwicklungen im Zusammenhang mit Gutscheinen müssen für
Besucher:innen oder spätere Gutscheininhaber:innen gratis sein –
unabhängig davon, ob der Gutschein beim Vermittler, etwa Ö-Ticket
oder direkt beim Veranstalter eingelöst wird.“ Das Urteil gilt
generell für alle Veranstalter und Ticketplattformen – Beschwerden
verzeichneten die AK Konsumentenschützer:innen nur über Ö-Ticket.

Konsument:innen dürfen weder für die Ausstellung und Übersendung
noch für die Einlösung eines Gutscheines einer Veranstaltung Kosten
angelastet werden. Auch anderslautende vertragliche Vereinbarungen
sind unwirksam, stellt die AK klar.

Konsument:innen können von Ö-Ticket die zu Unrecht verrechnete
Einlösungsgebühr mit einem AK Musterbrief zurückfordern.

SERVICE: Hier geht’s zum AK Musterbrief für gesetzwidrig verlangte
Einlösungsgebühren für Gutscheine:
https://wien.arbeiterkammer.at/oe-ticket.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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