- 27.06.2022, 10:16:06
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Schutz für die redliche Wirtschaft in Österreich: Schwerpunkte im Kontrollplan Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung 2022
Wien (OTS) - Eine der wesentlichen Aufgaben der Republik besteht
darin, die heimische Wirtschaft sowie die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Österreich vor unlauteren Praktiken wie Lohndumping
oder Sozialbetrug zu schützen. Die Umsetzung erfordert eine enge
Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem
Bundesministerium für Arbeit.
Finanzminister Magnus Brunner und Arbeitsminister Martin Kocher
präsentierten daher heute Früh im Finanzministerium, gemeinsam mit
dem Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner und Dr. Anna
Ritzberger-Moser, Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und
Zentral-Arbeitsinspektorat, die Schwerpunkte des Kontrollplans Lohn-
u. Sozialdumpingbekämpfung 2022. Dieser ist nach dem Lohn- und
Sozialdumpinggesetz (LSD-BG) einmal jährlich zu erstellen und bildet
auf Basis einer Risikobewertung den Rahmen, der die wichtigsten
Schwerpunkte der Kontrolltätigkeit und ein Mengengerüst für eine
wirksame Kontrolle vorgibt.
„Fakt ist, der überwiegende Teil unserer heimischen Unternehmen hält
sich an die Regeln und arbeitet korrekt. Wer sich aber gezielt
Wettbewerbsvorteile verschafft, indem er oder sie Löhne nicht korrekt
zahlt oder Mitarbeiter illegal beschäftigt, fügt in erster Linie der
Wirtschaft in ihrer Gesamtheit einen Schaden zu“, so Finanzminister
Brunner in der gemeinsamen Pressekonferenz.
Für das Jahr 2022 sieht der Kontrollplan mindestens 1.300
Unternehmenskontrollen vor. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die
Bereiche Bau- und Baunebengewerbe, Transport- und Paketdienstleister
sowie den Lebensmittelhandel fallen. „Zum fairen Wettbewerb gehört es
auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair und korrekt
entlohnt werden – vor allem in dieser Zeit der steigenden Preise. Wir
müssen Lohn- und Sozialdumping bekämpfen und vor allem in jenen
Branchen verhindern, die während der Pandemie profitiert haben“, so
Finanzminister Brunner.
Die Finanzpolizei ist seit 2015 für den Vollzug des LSD-BG zuständig
und kontrolliert aus dem Ausland entsendete oder überlassene
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Deren Anzahl ist in den Vorjahren
allerdings pandemiebedingt zurückgegangen.
„Es ist wichtig, dass Lohn- und Sozialdumping konsequent bestraft
wird. Denn Unterbezahlung, falsche Angaben und die missbräuchliche
Inanspruchnahme der Kurzarbeit schaden nicht nur den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, sondern auch dem Standort und dem Budget. Mein Dank
gilt der Finanzpolizei aber auch dem AMS, die bei Übertretungen und
Verstößen tätig werden und verlässliche Partner in der Bekämpfung von
unfairem Wettbewerb sind“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin
Kocher.
2021 rund 3,9 Mio. Euro Geldstrafen beantragt
Im Vorjahr wurden 197.368 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
entsendet, bei 385 ausländischen Unternehmen bestand nach einer
Kontrolle ein Verdacht auf Unterentlohnung. Insgesamt wurden 2021
1.590 Betriebe nach dem LSD-BG, AVRAG und AÜG überprüft. Nach dem
LSD-BG wurden 1.808 Strafanträge gestellt, wobei rund 3,9 Mio. Euro
Geldstrafen beantragt wurden.
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