• 20.06.2022, 12:50:43
  • /
  • OTS0122

Ottenschläger zur StVO-Novelle: Mehr Miteinander aller Verkehrsteilnehmer im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit

VP-Verkehrssprecher begrüßt praxisnahe Lösungen, Präzisierungen und Klarstellungen - Unser Fokus liegt auf sicherem Fuß- und Radverkehr

Wien (OTS/ÖVP-PK) - 

„Viele kennen die Situation: Man ist mit dem Auto unterwegs und eine Straßenbahn oder ein Bus stehen an einer Haltestelle. Die Türen gehen auf und Menschen steigen auf der Fahrspur ein und aus. In der Praxis war das sowohl aus Sicht der Öffi-Passagiere als auch für Autofahrer oft eine unlogische, um nicht zu sagen unklare Verkehrssituation. Was viele Autofahrer intuitiv und auf die Situation angepasst gemacht haben, wird nun die neue Regel: Wenn die Türen der Straßenbahn oder des Busses geöffnet sind und Passagiere ein- und aussteigen wollen, müssen Lenker eines Fahrzeuges stehen bleiben. Wenn die Türen geschlossen sind und niemand zuläuft ist das Vorbeifahren im Schritttempo erlaubt“ “, führt der VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger anlässlich der Vorberatung der StVO-Novelle im heutigen Verkehrsausschuss aus. „Mit dieser Entschärfung erhöhen wir die Verkehrssicherheit aller Beteiligten“, so der Abgeordnete zum Nationalrat.

Eine ähnliche Situation, in der Fußgänger und Autofahrer regelmäßig zum Ein- und Aussteigen aufeinandertreffen, gebe es in der Praxis oft vor Schulen. „Hier schaffen wir die Möglichkeit zur Definition von Schulstraßen, in denen zu bestimmten Stoßzeiten - etwa zu Schulbeginn und Schulende - temporäre Fahrverbote erlassen werden können“, unterstreicht der VP-Verkehrssprecher. „Damit möchten wir die kurzfristigen Verkehrsüberlastungen, ausgelöst von Autos, mit denen Kinder in die Schule gebracht oder abgeholt werden, entschärfen und die Sicherheit der Kinder erhöhen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad vor der Schule ankommen. Entsprechende Ausnahmeregelungen für etwa Anrainer oder Zustellverkehr sind hier mitberücksichtigt“, hebt Ottenschläger hervor.

„Es wird keinen Automatismus beim Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer bei Rot geben. Wir ermächtigen die Behörde vor Ort, hier individuell und auf Basis der jeweiligen Situation diese Möglichkeit einzuräumen, wenn es Sinn macht und die allgemeine Verkehrssicherheit es zulässt“, stellt Ottenschläger klar. Was das Fahrradfahren gegen die Einbahn betreffe, würde es bei der derzeitigen Rechtslage bleiben. „Auch hier muss es im jeweiligen Einzelfall Sinn machen und die Verkehrssicherheit gewährleistet sein“, führt der Mandatar aus.

„Wer mit Fahrrad und Kindern auf der Straße unterwegs ist, wird die Situation erlebt haben, dass man als Erwachsener schützend - meist leicht nach links versetzt - hinter dem Kind herfährt“, so Ottenschläger. „Das macht betreffend Verkehrssicherheit absolut Sinn, etwa um bei einem Sturz des Kindes schnell reagieren zu können“, so der VP-Verkehrssprecher. Diese Form des Nebeneinanderfahrens, konkret die Begleitung eines Kindes unter zwölf Jahren, würde mit dieser StVO-Novelle gesetzlich erlaubt werden.

Mit der 33. StVO-Novelle würde der Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrradfahrern auf mindestens 1,5 Meter im bzw. mindestens zwei Meter außerhalb des Ortsgebietes präzisiert werden. „In der Vorstellung eines LKW, der außerorts mit 80 oder 100km/h an einem Fahrradfahrer vorbeifährt, definieren wir damit eine gute und sinnvolle Sicherheitszone“, sagt Ottenschläger. Im Gegensatz zu Deutschland, wo dieselben Abstandsregelungen gelten, habe man innerorts eine pragmatische Lösung gefunden: „Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges von höchstens 30km/h kann der Seitenabstand verringert werden. Damit ermöglichen wir auch einen gewissen Verkehrsfluss in engen Gassen“, so der VP-Verkehrssprecher.

Feuerwehren leisten im gesamten Bundesgebiet - meist auf freiwilliger Basis - großartige Arbeit und sind, etwa auch im Katastrophenschutz, eine wesentliche Säule weit über die reine Brandbekämpfung hinaus. „In der gegenständlichen StVO-Novelle beschließen wir nun die Gleichstellung von Feuerwehr-Fahrzeugen mit jenen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Das betrifft beispielsweise Ausnahmen für Halten und Parken oder Fahrverbote, immer in Ausübung des Dienstes“, schließt der VP-Verkehrssprecher.

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel