- 20.06.2022, 12:34:26
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Wölbitsch/Hungerländer/Gasselich: Klares Nein zum Wiener Weg der SPÖ - Keine Entwertung der Staatsbürgerschaft!
Volkspartei initiiert Sonderlandtag - Staatsbürgerschaft steht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses – Behördenversagen bei der MA 35
Utl.: Volkspartei initiiert Sonderlandtag - Staatsbürgerschaft steht
am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses –
Behördenversagen bei der MA 35 =
Wien (OTS) - „Angesichts der stetigen Versuche, am geltenden
Staatsbürgerschaftsrecht zu rütteln, haben wir den morgigen
Sonderlandtag initiiert. Nämlich um dieses wichtige Thema inklusive
möglicher Konsequenzen in den Fokus der politischen Debatte zu
rücken“, so Klubobmann Markus Wölbitsch im Zuge der heutigen
Pressekonferenz.
In regelmäßigen Abständen gebe es in unserem Land eine Diskussion um
Erleichterungen für die Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft. Dabei sei zu beobachten, dass etliche Vertreter
links der Mitte, angefangen von der Arbeiterkammer, der
SPÖ-Vorsitzenden Rendi-Wagner und auch bis hin zum Wiener
Bürgermeister Ludwig dieser undifferenzierten Willkommenskultur
anhängen.
„Aber Fakt ist, dass die Regeln für Einbürgerungen gut durchdacht
sind und dabei sicherstellen, dass die Staatsbürgerschaft erst am
Ende eines gelungenen Integrationsprozesses steht“, so Wölbitsch und
weiter: „Als Volkspartei lehnen wir diese Entwertung der
Staatsbürgerschaft klar ab. Wir sind der Garant dafür, dass es nicht
zu dieser Entwertung kommen wird.“
Das Bild vom bösen Staat bröckelt
„Der Linksblock im Wiener Rathaus, bestehend aus SPÖ, Grüne und NEOS,
beklagt sich stets, dass rund ein Drittel der Wiener nicht wählen
darf. Was sie jedoch nicht sagen ist Folgendes: Wie setzt sich dieses
Drittel zusammen?“, so Integrationssprecherin Gemeinderätin Caroline
Hungerländer.
Eine entsprechende Anfragebeantwortung von Stadtrat Wiederkehr habe
ergeben, dass in dieses „Eine Drittel“ alle Aufenthaltstitel und alle
Aufenthaltsdauern bunt zusammengemischt werden. „Sprich: Der
Asylberechtigte, der eben in Wien eingetroffen ist, der Student im
ersten Semester und die ausländische Diplomatin“, so Hungerländer
weiter.
Zudem könnten 55 Prozent (mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Jahren
oder mehr) bzw. 81 Prozent der Nicht-Wahlberechtigten (mit einer
Aufenthaltsdauer von zumindest 5 Jahren – Anm.: die meisten
Staatsbürgerschaften werden bereits nach 6 Jahren vergeben) die
Staatsbürgerschaft bereits beantragen. „Warum sie dies jedoch nicht
tun, weiß die Stadt schlichtweg nicht. Verständlicherweise, immerhin
würde das Bild des benachteiligten Migranten, der unbedingt
Staatsbürger werden und vom bösen Staat daran gehindert würde,
bröckeln“, so die Integrationssprecherin.
Eine Studie der Stadt habe vor allem auch gezeigt, dass das größte
Interesse an einer Einbürgerung unter Drittstaatsangehörigen,
besonders unter Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten bestehe, die
nur kurz im Land sind, nicht mehr in die Heimat zurückkehren wollen
und ihren Aufenthalt in Österreich sichern möchten. „Das Wahlrecht
ist definitiv kein Hauptgrund für die Beantragung der
Staatsbürgerschaft“, so Hungerländer.
MA 35 höchst reformbedürftig
„Bevor man in Wien über das Staatsbürgerschaftsrecht redet, sollte
man stattdessen dafür sorgen, dass die zuständige Behörde – nämlich
die MA 35 - richtig arbeitet“, so Verfassungssprecher Patrick
Gasselich, der diese Zustände auch als stellvertretend für das
Organisationsversagen in Wien ansieht.
Bezeichnend dafür sei, dass sich die berechtigten Beschwerden bei der
Volksanwaltschaft zwischen 2012 und 2021 verachtfacht haben. Wenn man
alle Missstandsfeststellungen aus ganz Österreich heranziehe, dann
entfallen momentan unfassbare 70 Prozent dieser Beschwerden alleine
auf die Wiener Einwanderungsbehörde MA 35.
„Die Volkspartei Wien fordert daher, dass diese Causa endlich zur
Chefsache erklärt werden muss. Darüber hinaus ist eine
Personalaufstockung der Sachbearbeiter und der Fach-Referenten sowie
im Sinne der Transparenz eine quartalsweise Online-Übersicht über die
durchschnittliche Verfahrensdauer sowie eine verpflichtende
Begründung bei mangelnden Verfahrensschritten oder übermäßigen
Verzögerungen zwingend notwendig“, so Gasselich abschließend.
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