• 13.06.2022, 12:34:08
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AK fordert mehr Sichtbarkeit und andere Arbeitszeiten für Reinigungskräfte

Anderl: „Reinigung und Sauberkeit sind uns allen gerade in der Pandemie besonders wichtig – jene Menschen, die diese Arbeitsleistung erbringen, sollen auch sichtbar sein.“

Utl.: Anderl: „Reinigung und Sauberkeit sind uns allen gerade in der
Pandemie besonders wichtig – jene Menschen, die diese
Arbeitsleistung erbringen, sollen auch sichtbar sein.“ =

Wien (OTS) - Sauber wollen es alle haben, aber dass geputzt wird,
soll oft nicht gesehen werden. Dabei ist gerade die Reinigung eine
wichtige Dienstleistung in den Unternehmen. In vielen Geschäften und
Büros wird bloß deshalb im Morgengrauen und in den späten
Abendstunden geputzt, weil man keine Kreativität bei der
Arbeitsorganisation zeigt. Die sehr unangenehmen Arbeitszeiten
gehören zu den stärksten Belastungen für Arbeitnehmer:innen der
Branche. Den Kindern Frühstück machen oder sie am Abend bei der
Hausaufgabe betreuen, ist für diese Arbeitskräfte selten möglich.

In der Coronakrise wurden Reinigungskräfte als systemrelevant
beklatscht, aber dieser Effekt ist verpufft – ohne, dass sich die
Arbeitsbedingungen spürbar gebessert hätten. 67 Prozent aller
Reinigungskräfte sind Frauen. „Die Arbeitszeiten und Diensteinteilung
der Reinigungskräfte an die Bedürfnisse der Beschäftigten anzupassen
und somit auch die Menschen, die die Reinigung erledigen sichtbar zu
machen, würde die Arbeitsbedingungen stark aufwerten“, sagt AK
Präsidentin Renate Anderl. „Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie
systemrelevant Reinigungskräfte sind. Sie verdienen bessere
Arbeitsbedingungen und generell mehr Wertschätzung.“

Die Reinigung an den Tagesrandzeiten macht die Arbeit der
Reinigungskräfte einerseits „unsichtbar“ und führt zu einer
geringeren Wertschätzung. Andererseits stellt sie für das
Familienleben der Betroffenen eine große Belastung dar: morgens um 6
oder abends um 18 Uhr gibt es kein Kinderbetreuungsangebot mehr. Der
Einsatz in der Früh und am Abend, oft auch noch an verschiedenen
Orten, „zerreißt“ den Tag, führt zu viel Fahrtzeit und
Organisationsaufwand für ein vergleichsweise geringes Entgelt –
insbesondere in Hinblick darauf, wieviel Lebenszeit für die Jobs in
Summe aufgewandt werden muss.

Die geringere Wertschätzung spiegelt sich auch darin wider, dass
Arbeitgeber das Arbeitsrecht überdurchschnittlich oft brechen: 2
Prozent aller unselbständig Beschäftigten arbeiten in der Reinigung,
aber mehr als 4 Prozent aller Arbeitsrechtsberatungen entfallen auf
Reinigungskräfte. Schreiben an die Arbeitgeber werden dreieinhalb Mal
häufiger nötig als im Durchschnitt der Beschäftigten. Der Gang vor
Gericht – vom Einbringen einer Klage, über Vergleichsverhandlungen
bis hin zum Prozess – ist ebenso häufiger notwendig.

Zwei Beispiele aus der AK Arbeitsrechtsberatung:

Keine familienfreundliche Arbeitszeit

Eine Frau arbeitete seit drei Jahren 35 Stunden pro Woche bei
derselben Firma als Reinigungskraft und ging dann zwei Jahre in
Karenz. Nach ihrer Rückkehr forderte sie ihr Recht auf eine Änderung
der Lage der Arbeitszeit ein und wollte, statt wie bisher von 6 bis
14 Uhr von 8 bis 16 Uhr arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte das ab und
bot ihr stattdessen nur eine Verringerung der Arbeitszeit an. Das
konnte sich die Arbeitnehmerin aber finanziell nicht leisten. Vor
Gericht kam es zu einem Vergleich: 7:30 Uhr bis 15 Uhr, 1 Dienst am
Samstag/Monat.

Unterentlohnung und unbezahlte Überstunden

Ein Mann wurde nach einem Jahr zum Objektleiter befördert und bekam
statt 1.470 nun 2.110 Euro brutto pro Monat. Das war dem Arbeitgeber
aber offenbar nach einem halben Jahr zu teuer und er strich das
Einkommen auf 1.670 Euro runter. Der Arbeitnehmer stimmte nicht zu,
bekam aber trotzdem weniger Lohn, von dem ihm illegalerweise auch
noch Strafzettel abgezogen wurden. Als der Arbeitnehmer krank wurde,
bekam er außerdem statt Genesungswünschen ausgerichtet, dass ihm
seine Überstunden für zwei Monate (88 Stunden!) nicht ausbezahlt
würden, weil er diese zuvor hätte genehmigen lassen müssen. Vor
Gericht kommt es zu einem Vergleich: Der Arbeitgeber muss 12.500 Euro
nachzahlen.

Die AK fordert einen Mehrarbeitszuschlag ab der ersten Stunde – d.h.
ohne Durchrechnung – von 50 statt nur 25 Prozent und Reinigung am
Tag, statt zur Tagesrandzeit. Die öffentliche Hand als größter
Auftraggeber muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und dem Best-
statt dem Billigstbieterprinzip folgen.

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