• 10.06.2022, 12:53:45
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Verpflichtende Kinderschutz-Konzepte für Kindergärten, Schulen und Vereine: Familienministerin und Bildungsminister zuständig

Netzwerk Kinderrechte sieht akuten politischen Handlungsbedarf, um Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt und Missbrauch zu schützen

Wien (OTS) - 

"Es gibt in Österreich weder in Schulen noch in Kindergärten verpflichtend und flächendeckend eigene Kinderschutz-Beauftragte und Kinderschutz-Konzepte. Ein Kinderschutzkonzept wäre aber ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Organisationen und Institutionen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt bewusst und aufmerksam in den Mittelpunkt stellen. Fehlt diese für Kinderschutz zuständige Person, dann gibt es auch keine erste Ansprechstelle bei einem Verdachtsfall und dadurch entsteht Unsicherheit. Unsicherheit mündet dann entweder in Schweigen oder in hektischem Agieren. Beides soll genau durch Kinderschutz-Richtlinien verhindert werden." erklärt Kinderpsychiater Ernst Berger, Kinderschutzbeauftragter des Netzwerks Kinderrechte Österreich, wie bereits in der ZiB Nacht am 7.6.2022, die Notwendigkeit von verpflichtenden Kinderschutz-Konzepten für Kindergärten, Schulen und Vereine.

"Familienministerin Susanne Raab ist zuständig, hier schnellstmöglich eine gesetzliche Verankerung als Förder- und Bewilligungskriterium für alle Strukturen, die mit Kindern arbeiten, zu schaffen. Für das gesamte Bildungssystem ist das Bildungsminister Martin Polaschek. Das kann ein Sammelgesetz auf Bundesebene nach dem Vorbild Deutschlands, also ein österreichisches Bundeskinderschutz-Gesetz, oder auch Änderungen in der Gewerbeordnung sein. Ministerin Raab kennt diese Vorschläge aus der Rechtsanalyse zu Fragen von Kinderschutz von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal aus dem Jahr 2020. Minister Polaschek wiederum muss die Lücken im Kinderschutz in der Schule, wie in einer  Parlamentarischen Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2021 aufgezeigt, beheben. Vor allem diese beiden Regierungsmitglieder dürfen sich jetzt nicht aus der Verpflichtung stehlen und wieder nur auf ihre Unzuständigkeit wegen der Kompetenzverteilung pochen. So vergehen weitere Jahre mit sogenannten Einzelfällen, ohne dass strukturell etwas verbessert wird." setzt Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich fort. 

„Es betrifft uns alle, wo es für mein Kind Gewaltrisiken geben kann, wenn es im Kindergarten oder in der Schule, im Schikurs, auf Sommerlager, in der Nachmittagsbetreuung, in der Freiwilligen Feuerwehr, im Karateverein, bei der Leihoma ist. Erhalten diese Institutionen keine Unterstützung und Ressourcen für die Erstellung von Kinderschutzkonzepten, dann kann sich das Gewaltrisiko für unsere Kinder nochmals erhöhen", heißt es abschließend aus dem Netzwerk Kinderrechte.

Rückfragen & Kontakt

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Mobil: 0676/88011-1016
elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
www.kinderhabenrechte.at

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