- 10.06.2022, 10:55:24
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- OTS0082
Juristischer Siegeszug der MJÖ gegen falsche Vorwürfe hält an
Oberlandesgericht Wien erlässt einstweilige Verfügungen gegen Aslan und Zaidan
In gleich zwei Fällen innerhalb weniger Wochen konnte sich die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) erfolgreich gegen kreditschädigende und ehrenbeleidigende Vorwürfe wehren.
Gegen Univ.Prof.Dr. Ednan Aslan vom Institut für Islamisch-Theologische Studien an der Universität Wien wurde eine Einstweilige Verfügung erlassen, nachdem das Handelsgericht Wien zuvor keinen Sicherungsbedarf erkannte.
Gegen den Islamologen Dr. Amir Zaidan wurde die bereits vom Handelsgericht Wien erlassene Einstweilige Verfügung bestätigt. Die Einstweiligen Verfügungen wirken sofort nach der Erlassung.
Aslan hatte im Rahmen einer Online-Video-Diskussion zur Islamlandkarte im Standard behauptet, die MJÖ bzw. der MJÖ-Vorsitzende betrieben „Hetze" und leisteten „aktiven Beitrag für die Gewalt in der Gesellschaft" und „verbreiten Falschinformationen." Das OLG Wien stellte in seiner Entscheidung dazu fest, dass auch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht die Herabsetzung des politischen Gegners durch unwahre Tatsachenbehauptungen rechtfertigen kann. Gleichzeitig stellte das Gericht auch fest, dass die Kritik von Serifovic „Aslan fehlt es an Basiskenntnissen islamischer Theologie", ein zulässiges Werturteil über dessen wissenschaftliche Fähigkeiten sei.
Zaidan hatte im Rahmen eines Interviews mit dem Online-Medium „Exxpress" der MJÖ Verflechtungen mit der Muslimbruderschaft auf personeller und ideeller Ebene sowie Beeinflussungen unterstellt. Dabei hatte er sich haltloser Anschuldigungen bedient, gegen die die MJÖ bereits in der Vergangenheit erfolgreich juristisch vorgegangen ist.
Seine Falschbehauptungen und inkriminierenden Äußerungen wurden vom Gericht als kreditschädigend und ehrenbeleidigend bewertet. Das OLG Wien hält auch zu Zaidan fest, dass „das Recht auf freie Meinungsäußerung eine Herabsetzung durch unwahre Tatsachenbehauptungen nicht rechtfertigen kann."
Ordentliche Rechtsmittel gegen diese Beschlüsse sind nicht mehr zulässig. Abzuwarten bleibt, ob die Beschlüsse mit außerordentlichen Rechtsmitteln bekämpft werden.
„Die Beschlüsse des OLG Wien bestärken unser Vertrauen in die Justiz und bekräftigen uns darin, uns weiterhin gegen falsche Anschuldigungen auch rechtlich zur Wehr zu setzen, " so der Bundesvorsitzende der MJÖ Adis Serifovic
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