Wien (OTS) - Mehr als vier Millionen COVID-Infektionen wurden in
Österreich gemeldet. Die fehlende soziale Absicherung, vor allem für
Menschen, die sich im Betrieb angesteckt haben, wird immer deutlicher
sichtbar. Denn wer sich am Arbeitsplatz infiziert hat und monatelang
nach überstandener Krankheit aufgrund von Long COVID immer noch nicht
arbeiten kann, sollte ein Recht auf Anerkennung der Infektion als
Berufskrankheit oder Arbeitsunfall haben.
Neue Daten der Unfallversicherung AUVA belegen aber, dass das nicht
der Fall ist. Ohnehin wird COVID als Berufskrankheit nur in
bestimmten Branchen zugesprochen, etwa im Pflegebereich. „Es ist
unfair, dass jene Menschen, die in den Hochzeiten der Pandemie am
Arbeitsplatz waren und das Land am Laufen gehalten haben, nicht
dieselben Rechte haben sollen“, sagt Wolfgang Panhölzl, Leiter der AK
Abteilung Sozialversicherung.
Mit Stand 30.05.2022 wurden 27.045 Anträge auf Anerkennung einer
Covid-Infektion als Berufskrankheit bei der AUVA gestellt. Von den
bislang 15.655 erledigten Fällen wurde nur jeder zweite positiv
entschieden. Als Arbeitsunfall wurde in Österreich überhaupt erst
eine Erkrankung mit dem Virus anerkannt. Blickt man nach Deutschland,
zeigt sich ein gänzlich anderes Bild: Dort wurden rund 74% der
COVID-Infektionen als Berufskrankheit und 18.150 Fälle als
Arbeitsunfall anerkannt. Panhölzl: „Es ist nicht anzunehmen, dass
deutsche Arbeitnehmer:innen kränker sind als österreichische“.
Panhölzl kritisiert auch die lange Verfahrensdauer. Über 11.000
Anträge warten teils monatelang auf Erledigung. Auf besonderes
Unverständnis stößt die Praxis der AUVA, für manche Ablehnungen nicht
einmal einen Bescheid auszustellen. So wurden 4.295, also 27 % der
entschiedenen Fälle behördenintern erledigt. Betroffenen wird so die
Möglichkeit genommen, Einspruch gegen die Entscheidung der AUVA zu
erheben.
Die AK fordert, COVID-19 in Zeiten der Pandemie grundsätzlich als
Berufskrankheit rückwirkend und unbürokratisch anzuerkennen, etwa
durch die Erleichterung der Beweisführung einer Ansteckung im Betrieb
und einer Ausweitung von COVID als Berufskrankheit auf alle Betriebe
und Branchen.
Mehr Infos zu COVID als Berufskrankheit:
https://www.ots.at/redirect/wien5
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