- 03.06.2022, 12:57:45
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(Long) Covid als Berufskrankheit: Neue Daten belegen dringenden Handlungsbedarf!
Wien (OTS) - Mehr als vier Millionen COVID-Infektionen wurden in
 Österreich gemeldet. Die fehlende soziale Absicherung, vor allem für
 Menschen, die sich im Betrieb angesteckt haben, wird immer deutlicher
 sichtbar. Denn wer sich am Arbeitsplatz infiziert hat und monatelang
 nach überstandener Krankheit aufgrund von Long COVID immer noch nicht
 arbeiten kann, sollte ein Recht auf Anerkennung der Infektion als
 Berufskrankheit oder Arbeitsunfall haben.
Neue Daten der Unfallversicherung AUVA belegen aber, dass das nicht
 der Fall ist. Ohnehin wird COVID als Berufskrankheit nur in
 bestimmten Branchen zugesprochen, etwa im Pflegebereich. „Es ist
 unfair, dass jene Menschen, die in den Hochzeiten der Pandemie am
 Arbeitsplatz waren und das Land am Laufen gehalten haben, nicht
 dieselben Rechte haben sollen“, sagt Wolfgang Panhölzl, Leiter der AK
 Abteilung Sozialversicherung.
Mit Stand 30.05.2022 wurden 27.045 Anträge auf Anerkennung einer
 Covid-Infektion als Berufskrankheit bei der AUVA gestellt. Von den
 bislang 15.655 erledigten Fällen wurde nur jeder zweite positiv
 entschieden. Als Arbeitsunfall wurde in Österreich überhaupt erst
 eine Erkrankung mit dem Virus anerkannt. Blickt man nach Deutschland,
 zeigt sich ein gänzlich anderes Bild: Dort wurden rund 74% der
 COVID-Infektionen als Berufskrankheit und 18.150 Fälle als
 Arbeitsunfall anerkannt. Panhölzl: „Es ist nicht anzunehmen, dass
 deutsche Arbeitnehmer:innen kränker sind als österreichische“.
Panhölzl kritisiert auch die lange Verfahrensdauer. Über 11.000
 Anträge warten teils monatelang auf Erledigung. Auf besonderes
 Unverständnis stößt die Praxis der AUVA, für manche Ablehnungen nicht
 einmal einen Bescheid auszustellen. So wurden 4.295, also 27 % der
 entschiedenen Fälle behördenintern erledigt. Betroffenen wird so die
 Möglichkeit genommen, Einspruch gegen die Entscheidung der AUVA zu
 erheben.
Die AK fordert, COVID-19 in Zeiten der Pandemie grundsätzlich als
 Berufskrankheit rückwirkend und unbürokratisch anzuerkennen, etwa
 durch die Erleichterung der Beweisführung einer Ansteckung im Betrieb
 und einer Ausweitung von COVID als Berufskrankheit auf alle Betriebe
 und Branchen.
Mehr Infos zu COVID als Berufskrankheit:
 https://www.ots.at/redirect/wien5
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