- 31.05.2022, 11:00:33
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Suizidberichte: Presserat empfiehlt Hinweis auf Hilfsangebote
Aufgrund einer Beschwerde eines Lesers befasste sich der Senat 2 mit Beiträgen, in denen über mehrere Suizidversuche an einer Linzer Schule berichtet wurde. Der Senat nimmt dies zum Anlass, nochmals auf die medienethische Verantwortung bei der Suizidberichterstattung hinzuweisen:
Im Allgemeinen gebietet Berichterstattung über Suizide und auch Suizidversuche große Zurückhaltung, insbesondere wegen der Gefahr der Nachahmung. Suizidgefährdete Leserinnen und Leser könnten eine detailreiche Berichterstattung zum Anlass nehmen, auf ähnliche Art und Weise Suizid zu begehen. Verantwortungsvoller Journalismus wägt daher ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und verzichtet auf überschießende Berichterstattung. Dieses Prinzip wird in Punkt 12 des Ehrenkodex für die österreichische Presse ausdrücklich erwähnt.
Der Senat empfiehlt, in einem Suizidbericht Informationen anzuführen wie eine suizidale Krise überwunden werden kann bzw. zumindest am Ende des Artikels auf Hilfsangebote und entsprechende Kontaktadressen hinzuweisen. Dies trägt dazu bei, gefährdete Person von einem Suizid abzuhalten („Papageno-Effekt“). Der Senat 2 hebt positiv hervor, dass Medien in den letzten Jahren bei der Suizidberichterstattung in der Regel mit mehr Achtsamkeit vorgehen und Hilfsorganisationen erwähnen.
SENAT 2 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und sich mit medienethischen Fragen beschäftigt. Dem Presserat gehören die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs an. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
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