- 28.05.2022, 08:03:59
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"Geister-LKW": Finanzamt Österreich deckt internationalen Betrug auf
Von 2012 bis 2020 Einkommensteuer in Höhe von rund 254.000 Euro hinterzogen
Utl.: Von 2012 bis 2020 Einkommensteuer in Höhe von rund 254.000
 Euro hinterzogen =
Wien (OTS) - Durch eine EUROPOL-Meldung aus Kroatien im März 2022
 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Österreich,
 Dienststelle Innsbruck, auf einen besonderen internationalen
 Betrugsfall aufmerksam: Eine österreichische Unternehmerin hatte von
 2016 bis 2021 Rechnungen für die Überlassung eines LKW in Höhe von
 rund 307.000 Euro an ein kroatisches Unternehmen gestellt. Die Krux
 an der Geschichte? Ermittlungen ergaben, dass die Existenz des
 Fahrzeugs frei erfunden war. Die Betroffene erstattete schließlich
 Selbstanzeige.
"Dieser Fall zeigt durch seine internationale Verstrickung und seine
 Dreistigkeit, dass Betrug weder geografische noch sonstige Grenzen
 kennt – ganz im Gegenteil. In den vergangenen Jahrzehnten beobachten
 wir immer mehr ausgeklügelte Betrugsmuster. Durch die ausgezeichnete
 Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt Österreich können
 wir entsprechende Schemata allerdings immer schneller erkennen und
 durch die überaus gute internationale Zusammenarbeit rasch und hart
 durchgreifen", hält Finanzminister Magnus Brunner fest und gratuliert
 allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen zu diesem Schlag gegen
 Steuer- und Abgabenhinterzieher.
Über eine sogenannte "EUROPOL Siena Information Exchange message"
 informierten Kolleginnen und Kollegen aus Kroatien die
 österreichischen Behörden über den Verdacht, dass das Fahrzeug frei
 erfunden sei. Bei einem unangemeldeten Besuch bei der
 österreichischen Abgabenpflichtigen wurden zunächst sämtliche Fragen
 plausibel beantwortet und auch etwaige Unterlagen, wie etwa Vertrag,
 Rechnungen und Zahlungsnachweise vorgelegt.
Ein Detail, das die anwesenden Mitarbeiter des Finanzamts allerdings
 hellhörig machte, war der Hinweis, dass das aus Kroatien angemietete
 Fahrzeug in Deutschland angemeldet sei. Eine rasche Abfrage bei der
 deutschen Bundespolizei und der deutschen Zulassungsdatenbank mit der
 übermittelten Fahrgestellnummer zeigte jedoch, dass das Fahrzeug auch
 hier nicht gemeldet war.
Nach weiteren Befragungen folgte prompt ein Geständnis der
 Verdächtigten: die 47-jährige Frau gab zu, auch weitere
 Scheinrechnungen aufwandswirksam berücksichtigt zu haben. Im
 Prüfungszeitraum 2012 bis 2020 war so Einkommensteuer von rund
 254.000 Euro verkürzt und somit hinterzogen worden. Der Fall wird
 derzeit auf der Rechtsgrundlage des Finanzstrafgesetzes geprüft. Der
 Unternehmerin drohen nun für ihren Betrug neben den Nachzahlungen
 auch hohe Geldstrafen.
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