• 28.05.2022, 08:03:59
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  • OTS0009

"Geister-LKW": Finanzamt Österreich deckt internationalen Betrug auf

Von 2012 bis 2020 Einkommensteuer in Höhe von rund 254.000 Euro hinterzogen

Utl.: Von 2012 bis 2020 Einkommensteuer in Höhe von rund 254.000
Euro hinterzogen =

Wien (OTS) - Durch eine EUROPOL-Meldung aus Kroatien im März 2022
wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Österreich,
Dienststelle Innsbruck, auf einen besonderen internationalen
Betrugsfall aufmerksam: Eine österreichische Unternehmerin hatte von
2016 bis 2021 Rechnungen für die Überlassung eines LKW in Höhe von
rund 307.000 Euro an ein kroatisches Unternehmen gestellt. Die Krux
an der Geschichte? Ermittlungen ergaben, dass die Existenz des
Fahrzeugs frei erfunden war. Die Betroffene erstattete schließlich
Selbstanzeige.

"Dieser Fall zeigt durch seine internationale Verstrickung und seine
Dreistigkeit, dass Betrug weder geografische noch sonstige Grenzen
kennt – ganz im Gegenteil. In den vergangenen Jahrzehnten beobachten
wir immer mehr ausgeklügelte Betrugsmuster. Durch die ausgezeichnete
Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt Österreich können
wir entsprechende Schemata allerdings immer schneller erkennen und
durch die überaus gute internationale Zusammenarbeit rasch und hart
durchgreifen", hält Finanzminister Magnus Brunner fest und gratuliert
allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen zu diesem Schlag gegen
Steuer- und Abgabenhinterzieher.

Über eine sogenannte "EUROPOL Siena Information Exchange message"
informierten Kolleginnen und Kollegen aus Kroatien die
österreichischen Behörden über den Verdacht, dass das Fahrzeug frei
erfunden sei. Bei einem unangemeldeten Besuch bei der
österreichischen Abgabenpflichtigen wurden zunächst sämtliche Fragen
plausibel beantwortet und auch etwaige Unterlagen, wie etwa Vertrag,
Rechnungen und Zahlungsnachweise vorgelegt.

Ein Detail, das die anwesenden Mitarbeiter des Finanzamts allerdings
hellhörig machte, war der Hinweis, dass das aus Kroatien angemietete
Fahrzeug in Deutschland angemeldet sei. Eine rasche Abfrage bei der
deutschen Bundespolizei und der deutschen Zulassungsdatenbank mit der
übermittelten Fahrgestellnummer zeigte jedoch, dass das Fahrzeug auch
hier nicht gemeldet war.

Nach weiteren Befragungen folgte prompt ein Geständnis der
Verdächtigten: die 47-jährige Frau gab zu, auch weitere
Scheinrechnungen aufwandswirksam berücksichtigt zu haben. Im
Prüfungszeitraum 2012 bis 2020 war so Einkommensteuer von rund
254.000 Euro verkürzt und somit hinterzogen worden. Der Fall wird
derzeit auf der Rechtsgrundlage des Finanzstrafgesetzes geprüft. Der
Unternehmerin drohen nun für ihren Betrug neben den Nachzahlungen
auch hohe Geldstrafen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI

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