- 23.05.2022, 10:11:19
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- OTS0041
Journalismusförderung braucht endlich klare Qualitätskriterien
Gemeinsame Forderungen von JournalistInnengewerkschaft, Presseclub Concordia, Medienhaus Wien, Presserat und Universitätsprofessoren
Österreichs JournalistInnen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratie unseres Landes. Jede Medienförderung muss daher in erster Linie eine Journalismusförderung sein. Eine solche muss ein Vielfaches von dem betragen, das derzeit als Presseförderung an Leistung des Staates erbracht wird. Der Presseclub Concordia, das Medienhaus Wien, der Presserat und Vertreter der universitären Einrichtungen haben gemeinsam mit der JournalistInnengewerkschaft in der GPA, die dazu zu einem runden Tisch eingeladen hatte, klare Kriterien erstellt, die für eine Förderung künftig ausschlaggebend sein müssen. ++++
- Unabhängig von einer etwaigen Vertriebsförderung darf es künftig eine Journalismusförderung nur dort geben, wo tatsächlich Journalismus stattfindet. Das beinhaltet:
- die Anwendung bzw. Anerkennung des Journalistengesetzes sowie einschlägige weitere Bestimmungen (vor allem Kollektivverträge),
- Mitgliedschaft im Presserat (dessen Arbeit finanziell abgesichert sein muss) und damit Anerkennung des Ehrenkodex sowie Selbstverpflichtung, die Entscheidungen des Presserates zum eigenen Medium zu veröffentlichen,
- Mitbestimmung der Redaktionsmitglieder in Form von Redaktionsstatuten und Arbeitnehmervertretungen.
- Die Anzahl der angestellten RedakteurInnen muss im Verhältnis zum journalistischen Produkt (Umfang des redaktionellen Produktes, Anzahl der eigenrecherchierten Artikel, etc.) stehen.
- Freie JournalistInnen müssen nach klaren Kriterien sowie mit fairer Entlohnung beschäftigt werden.
- Die Förderung betrifft alle Plattformen, auf denen qualitätsvoller Journalismus der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und redaktionelle Inhalte klar ersichtlich von bezahlten Inhalten getrennt sind.
- Gefördert werden weiters verpflichtende hausinterne und externe, qualitätsgesicherte Aus- und Weiterbildungen, deren Kriterien etwa in Kollektivverträgen klar geregelt sein müssen.
- Gefördert werden Journalismusforschung sowie Innovationen, die einer dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechenden Verbesserung von Qualitätsjournalismus dienen. Bei Forschungsförderung geht es nicht um Marktforschung, bei Innovationsförderung nicht um selbstverständlichen Tech-Ausbau.
- Um gefördert zu werden, bedarf es in den Medienunternehmen wirkungsvoller Gleichstellungspläne für Frauen.
Rückfragen & Kontakt
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Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
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