• 23.05.2022, 09:46:57
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Einladung zur Pressekonferenz „Geplante Novelle im Kindschaftsrecht“, 1. Juni 2022, 9.30 Uhr

Was hat die letzte Novelle gebracht? Was ist für die Zukunft geplant!

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Wien (OTS) - 

Das KindschaftsNamRÄG 2013 (Kindschaftsrecht) hatte das Ziel, das Kindeswohl zu verbessern. Die Richter*innen hätten entlastet werden sollen und die Verfahren hätten verkürzt werden sollen. Hat diese Novelle tatsächlich Verbesserungen gebracht? Darüber wollen wir Bilanz ziehen.   

Im Regierungsprogramm ist eine Novelle des KindschaftsNamRÄG 2013 vereinbart. Ein sehr umfangreiches Konzept dazu wurde bereits erarbeitet. Darüber und vor allem über die geplanten Änderungen und mögliche Auswirkungen wollen wir die Gelegenheit nützen, um zu informieren. 

Der Österreichische Frauenring lädt dazu zu einer Pressekonferenz mit juristischen Expertinnen, Betroffenen und Organisationen.  

Wann: 1. Juni 2022, 9.30 Uhr

Wo: Michl’s Cafe Restaurant, 1010 Wien, Reichsratsstraße 11 

Ihre Gesprächspartnerinnen: 

Mag.a Konstanze Thau (Familienrichterin, Einigungsrichterin am LGZ Wien)

Dr.in Christine Kolbitsch (Familienrechtsanwältin)

Dr.in Judith Kolb (Rechtsanwältin)

Andrea Czak, MA (geschäftsführende Obfrau Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A)

Prof. Dr.in Mag.a Dagmar Hackl, MEd (Betroffene)

Mag.a Maria Rösslhumer (Geschäftsführerin Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser)

Klaudia Frieben (Vorsitzende Österreichischer Frauenring) 

Moderation: Daniela Soykan 

Medienvertreter*innen und Interessierte sind herzlich willkommen!

Bitte um Anmeldung an office@frauenring.at!  

Rückfragen & Kontakt

Klaudia Frieben
Österreichischer Frauenring (ÖFR), office@frauenring.at, www.frauenring.at,
Tel. 0664 6145800

Andrea Czak, MA
Verein Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A), office@verein-fema.at, www.verein-fema.at,
Tel. 0699 19710306

Mag.a Maria Rösslhumer
AÖF – Verein Autonome Österreichische Frauenhäu-ser, maria.roesslhumer@aoef.at, www.aoef.at
Tel. 0664 793 07 89

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OFR

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