• 18.05.2022, 16:18:51
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  • OTS0218

GoLending auch in zweiter Instanz zur Rückzahlung ausgelaufener Nachrangdarlehen verurteilt!

Die Nachrangklausel ist nichtig, die Verweigerung der Auszahlung rechtswidrig.

Graz/Wien/Klagenfurt (OTS) - 

Nunmehr hat erwartungsgemäß auch das OLG Wien als Berufungsgericht GoLending für schuldig erkannt, die ausgelaufenen Darlehen samt den entsprechenden Zinsen zurückzuzahlen. Sämtliche von GoLending angezogenen Berufungsgründe wurden vom OLG Wien als verfehlt verworfen und den Argumenten der Kläger (Nachrangdarlehensgeber) vollinhaltlich recht gegeben. Die gesamte von GoLending verwendete Klausel, der Kläger/die Klägerin könne die Rückzahlung des Darlehens samt Zinsen solange und soweit nicht verlangen, als damit „ein“ Grund für die Eröffnung „eines“ Insolvenzverfahrens herbeigeführt werde, ist intransparent und widerspricht es dem Transparenzgebot, wenn ein Verbraucher gezwungen ist, sich die notwendigen Informationen aus dem Vertrag, der Broschüre und der Homepage „zusammenzusuchen“, um an allgemeine Informationen zu kommen. Da über das Vermögen von GoLending (noch) kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, liegt kein Nachrangfall vor und ist daher allein schon deswegen die Verweigerung der Rückzahlung der Darlehensbeträge rechtswidrig.

„Wir freuen uns über den Erfolg und darüber, dass dem Geschäftsmodell von GoLending diesbezüglich ein Riegel vorgeschoben werden konnte.“

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