- 18.05.2022, 08:00:02
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Wie man einen Restitutionswerber ins Gefängnis bringt
Ein Projekt des Entschädigungsfonds mit dem Außenministerium
Offener Brief an Herrn Bundespräsidenten Univ. Prof. Alexander Van der Bellen
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Seit fast zwei Jahren korrespondieren wir zu Österreichs Umgang mit Opfern des Nationalsozialismus, die gesetzeskonform um „Wiedergutmachung“ beim Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus angesucht haben. Leidvoll müssen diese erfahren, dass mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des totalitären Regimes weiter Willkür, Rechtlosigkeit und Verfolgung herrschen. Wagt ein Nachfahre der Opfer, den Fonds zu kritisieren, so widerfährt ihm das Schicksal seiner Großeltern. Er wird seiner Freiheit beraubt.
Offenkundig habe ich mir durch meine Kritik den Groll der Generalsekretärin des Fonds, Hannah Lessing, zugezogen: im Artikel für die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) „Die Privatisierung der Restitution“ habe ich darauf hingewiesen, dass der Fonds seiner selbsternannten Aufgabe nicht nachgekommen ist, eine von der Historikerkommission bereits im Jahre 2002 erstellte Datenbank zu veröffentlichen. Diese listet sämtliche im Eigentum der Republik stehenden Liegenschaften auf, bei denen ein Eigentümerwechsel während der Nazizeit stattgefunden hat. Die Namen der ursprünglichen Eigentümer sowie etwaige Nachkriegsrestitutionen werden genannt. Die Datenbank wäre der ideale „Findbehelf“ für die weltweit verstreuten Antragsteller gewesen. Diese Datenbank ist das einzige Projekt der Historikerkommission, das nicht veröffentlicht worden ist, das einzige Projekt mit relevantem Zeitbezug für Opfer. Der Staat überließ das Feld der Entschädigungen lieber Geschäftemachern, Opferprofiteuren, für deren Profit sich die Republik engagierte
Das „Syndikat“
39 Antragsteller reichten um die Restitution des Sanatoriums Fürth ein, von denen 38 weltweit verstreut außerhalb Österreichs lebten und von „Erbenforschern“ gefunden worden waren. Einer der Gefundenen schilderte das organisierte Geschehen in der Tagezeitung Die Presse so:
«Und dann gibt es das private Restitutionsgeschäft. Ich nenne es das <Holocaust-Business>: ein Syndikat aus Banken, Rechtsanwälten, Notaren und Genealogen mit dem Ziel, so viel Geld wie möglich aus den Verfahren herauszuschlagen. Deshalb machen sie Druck, dass sich die Erben von ihnen vertreten lassen. (. . .) Die Regierung hat einen Nationalfonds gegründet, der sich um Restitutionen kümmert. Warum lässt sie zu, dass sich daneben Rechtsanwälte und Genealogen breitmachen, die mit dem Fonds in Konkurrenz stehen? Ich bin sicher, in Österreich gibt es in vielen Bereichen Vorschriften und Regeln – und für das <Holocaust-Business> nicht?»
Das „Syndikat“ hat nahezu auf allen Kontinenten Antragsberechtigte ausfindig gemacht. Die einzige in Wien lebende Antragstellerin, meine Mutter, wurde nicht vom „Syndikat“ kontaktiert und vertreten. Noch bevor einer der Antragsteller etwas zurückbekommen hat (selbst die Antragsfrist war noch offen), wurde vom „Syndikat“ bereits ein privates Versteigerungsverfahren abgehalten. Den Zuschlag hat eine ukrainische Gruppe bekommen. Nachdem sich meine Mutter weigerte, am privaten Versteigerungsverfahren des „Syndikats“ teilzunehmen, erhielt ich als Vertreter meiner Mutter solche Drohungen: „Deine Position/ die Position Deiner Mutter erscheint ungünstig. Das Geschäft ist an sich sehr groß und frustrierte Partner im Grundstücksgeschäft unangenehm.“
Diese Erpressung fruchtete nicht, daher folgte eine Klage gegen meine Mutter. Auch damals war der Anteil meiner Mutter noch nicht restituiert. Sie hatte – wie alle anderen Antragsteller – lediglich eine unverbindliche Empfehlung der Schiedsinstanz für Naturalrestitution erhalten. Das Gericht wies die Klage ab. Jahre später erfolgte erst die Restitution. Beim anschließenden Verkauf war meine Mutter die Einzige, die den Erlös nicht mit dem „Syndikat“ 60:40 teilen mußte, was ihr vom „Syndikat“ die nächste Klage einbrachte:
Das „Syndikat“ behauptete nunmehr, in Ungarn weitere mögliche Antragsteller gefunden zu haben und forderten dementsprechend Geld von meiner Mutter. Die Antragsfrist war längst verstrichen und so wiesen alle Instanzen auch diese Klage ab. Der OGH verweist darauf, dass es sich bei der Restitution gemäß Entschädigungsfondsgesetz (EF-G) um ein zeitlich begrenztes Antragsverfahren handelt, das nicht mit einem Erbschaftsverfahren verglichen werden kann. Der Antragsteller hat keine Parteistellung und keinen Rechtsanspruch auf Restitution. Wer fristgerecht einen Antrag stellt, kann Begünstigter eines Restitutionsaktes sein. Wer die Frist versäumt, ist ausgeschlossen. Das Oberlandesgericht Wien schreibt dazu:
„Sinn und Zweck des Gesetzes soll es daher nicht sein…. den Nachlaß von Opfern des nationalsozialistischen Regimes rechtlich korrekt neu zu verteilen“. Die Rechtslehre spricht daher von einem „Gnadenakt sui generis“.
Betrug ohne Täuschung
Das „Syndikat“ gab nicht auf. Nach diesen zwei erfolglosen Zivilklagen versuchte es nun, das EF-G mittels Strafverfahrens auszuhebeln. Erfolgreich, dank willfähriger Strafgerichte.
Der öffentliche Notar Scheubrein erstellte zum Ende der Antragsfrist im Jahre 2007 einen nach seinen Angaben „kompletten Stammbaum“ aller weltweit verstreuten Antragsberechtigten. Zugleich vertrat er trotz Interessenkonflikts 34 dieser Antragsteller. Erst vier Jahre nach Ablauf der Frist will der Notar plötzlich von meiner ebenfalls in Wien lebenden Tante erfahren haben, die es versäumt hatte, fristgerecht einen Antrag zu stellen. Der Notar verweist sie an den Fonds, dort trifft sie auf Rechtsprofessor August Reinisch, Mitglied der Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Dieser empfiehlt ihr, trotz längst abgelaufener Frist einen – aussichtslosen - Antrag zu stellen, nur um diesen zwei Wochen danach wegen Fristversäumnis zurückzuweisen.
In diesem ablehnenden Entscheid findet sich eine weitausholende Begründung des Rechtsprofessors, gespickt mit groben Unrichtigkeiten und Bösartigkeiten gegen mich. So etwa wird suggeriert, dass es sich um ein Erbschaftsverfahren handle, bei dem man weitere mögliche Antragsteller zu nennen gehabt hätte.
Dieses Papier war die Grundlage für Ermittlungen und das Strafverfahren gegen mich. Das Konstrukt der Staatsanwaltschaft behauptete dann, durch angebliche Nicht-Nennung meiner Tante hätte ich den Bund, genauer die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), die bis zur Restitution Eigentümerin der Raubliegenschaft gewesen war, geschädigt.
Gleichzeitig stellte der Staatsanwalt einen Beweisantrag, den Notar einzuvernehmen, wieso die Tante in dessen „komplettem Stammbaum“ fehle, wo doch die Urkunden dazu in Wien öffentlich zugänglich wären. Das Gericht schützte den Notar und lehnte den Beweisantrag mit vorgreifender Beweiswürdigung ab.
Die seinerzeit mit der Restitutionsentscheidung befassten und nun im Strafverfahren als Zeugen geladenen Spitzenbeamten der Finanzprokuratur und des Wirtschaftsministeriums sahen keinen Schaden für den Bund. Ihre Aussagen wurden vom Gericht allerdings nicht gewürdigt: diese Aussagen waren für eine Verurteilung unbrauchbar. Hingegen würdigte das Gericht die Zeugenaussage eines Mitarbeiters der BIG (der zwar gar nicht an dem Restitutionsentscheid mitgewirkt hatte), der allerdings schon im ersten, abgewiesenen Zivilverfahren gegen meine Mutter Zeuge gewesen war. Im Gegensatz zu den Spitzenbeamten der Republik sah dieser Mitarbeiter der BIG einen Schaden für die BIG, eine Aussage, die er nach Rechtskraft des Urteils widerrief respektive stark relativierte.
Seine Aussage war die Basis meiner Verurteilung, die in Anwesenheit von nahezu allen Mitarbeitern des Fonds im Gerichtssaal verkündet wurde. Einige von ihnen grinsten offen bei der Verlautbarung des Urteilsspruches: drei Jahre unbedingte Haft wegen schweren Betruges. Ein konstruierter Schauprozess hatte sein vorläufiges Ende gefunden.
Das Gericht hat freilich nie die Täuschung einer Behörde festgestellt, was unstrittig die Grundlage für eine Verurteilung wegen Betruges hätte sein müssen.
Das Außenministerium schreibt die Gesetze um
Das groteske, ohne jede gesetzliche Grundlage gefällte Urteil stand einer gesetzeskonformen, korrekten Restitution gegenüber. Manch einer wird sich fragen, wieso das nun schon alle Gesetze beugende Gericht nicht gleich ein klares, ebenso gesetzwidriges Urteil direkt zugunsten des „Syndikats“ (vorgeblich der Tante) gefällt hat?
Man wollte keinen Präzedenzfall schaffen, wie ihn ein verbindliches Urteil dargestellt hätte. Hätte man nämlich der Tante wider das EF-G einen Anspruch auf Restitution zugestanden, hätte man ihr den Rechtsweg eröffnet, wäre die Republik mit tausenden Klagen verspäteter oder leerausgegangener Antragsteller konfrontiert. Medial freilich konnte die Republik das OGH Urteil aushebeln, ja, umschreiben: damit verhöhnt man zwar den Rechtsstaat, schafft aber keinen Präzedenzfall. Diese Rolle übernahm das Außenministerium, Fachleute, die das Abkommen zum EF-G mit den USA ausgehandelt und unterzeichnet hatten.
In seinem Schreiben an die Neue Zürcher Zeitung beugt der österreichische Botschafter und Jurist Martin Weiss ganz in der Manier der Gerichte die Gesetze, schreibt das OGH Urteil radikal um: hatte der OGH kategorisch einen Schaden für die Tante ausgeschlossen, sieht Weiss sie als geschädigt und konstruiert einen Anspruch der Tante auf Restitution. Hatte der OGH einen Vermögensschaden für den Bund gesehen, so meint Weiss, die Republik sei lediglich im „juristischen Sinne“ geschädigt worden. Diese - ganz eigene - Terminologie setzt der Jurist fort, verwechselt Zivil- mit Strafverfahren usw. Mit seiner lex templ „privatisiert“ Weiss den „juristischen Schaden“ der Republik.
Man ist um rasche Verbreitung dieser verleumdenderischen lex templ bemüht: der österreichische Gesandte in Berlin, Klaus Famira, nimmt sie als Grundlage für sein Schreiben an das Wochenmagazin Spiegel, ebenso wie die Mission in Den Haag in ihrem Schreiben an ein niederländisches Medium.
Selbst als Antwort auf meine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuß in Genf diente dem Außenamt (hier Botschafter Thomas Hajnoczi) Weiss´ lex templ neben anderen groben Unrichtigkeiten dazu, meine Entlassung aus der Haft zu verhindern.
Das Außenamt reagiert auch nie auf das an Botschafter Hans Peter Manz gerichtete Protestschreiben von 75 renommierten Holocaust-Forschern, die Österreich aufforderten, von meiner Inhaftierung Abstand zu nehmen. Der US- Chefverhandler zum EF-G, Stuart Eizenstat, nennt die Verfolgung gegen mich durch die Republik „not explicable“.
Die Weiss´lex templ ersetzt tatsächlich in der öffentlichen Wahrnehmung bald das OGH Urteil. Justizminister Brandstetter versendet es als Erklärung meiner Verurteilung an Journalisten und Kritiker. Das Berufungsgericht (Oberlandesgericht Wien) offeriert indes eine weitere Urteilsvariante: es verkündet, mit dem OGH-Urteil im Dilemma zu sein (fehlende Feststellung einer Täuschung), weist die Berufung der Tante, dass nämlich sie die Geschädigte sei und nicht der Bund, klar ab, fordert aber zugleich eine Zahlung an die nichtgeschädigte Tante aus „moralischen Gründen“ und wenn das Geld fließe, verzichte das Gericht auf die Verhängung der unbedingten Haftstrafe.
Privatisierung des Schadens
Die Finanzprokuratur bestätigte nun auch im Namen der BIG, dass diese keinen Schaden erlitten hätte. Der vom Gericht gewürdigte Zeuge der BIG (der noch ein Jahr zuvor ausgesagt hatte, die BIG sei geschädigt) machte eine scharfe Kehrtwende und schloss mit meiner Tante Elisabeth Kretschmer einen geheimzuhaltenden Schenkungsvertrag: „…für den unwahrscheinlichen aber denkbaren Fall, dass der BIG Ansprüche aus dem gegenständlichen Zusammenhang gegen Herrn Templ zustehen sollten, diese an Dr. Kretschmer abgetreten werden…“.
Der „Schaden“ am Bund ist somit der Tante als „Nichtschaden“ heimlich geschenkt worden. Durch vielfache Rechtbeugung und diplomatische Interventionen konnte endlich der „Schaden“ des Bundes durch Private lukriert werden.
Gespannt darf man sein, ob die BIG, die immer noch nichtrestituierte Liegenschaften in Wiener Spitzenlagen ihr Eigen nennt (sie sind in der Datenbank der Historikerkommission enthalten), diese auch in Zukunft so uneigennützig an zu spät gekommene Restitutionswerber schenken wird.
Die Justiz jedenfalls sah in der Kehrtwende des ausschlaggebenden Zeugen lediglich eine Änderung von dessen „Rechtsmeinung“, was auf die Verurteilung keinerlei Einfluss habe. Eine rechtliche Grundlage zur Verurteilung gibt es sowieso nicht.
Die Parlamentsdirektion als Inkassobüro
Kaum aus der Haft entlassen, sah ich mich mit einer privaten Zivilklage konfrontiert, finanziert vom „Entschädigungsfonds“ und veröffentlicht durch die Parlamentsdirektion. Das Hohe Haus mischt sich in derselben Presseaussendung in Finanzangelegenheiten des „Syndikats“ ein, damit endlich die meiner Tante geschenkten Ansprüche im Ausland exekutiert werden. Dafür wurde ich delogiert und meine Wohnung zwangsversteigert.
Der Fonds kriminalisiert Antragsteller
Man geht arbeitsteilig vor. Das Parlament ist für die Eintreibung des Obolus zuständig. Der Fonds (der offiziell nie Partei im Verfahren war, lediglich die Zeuginnen gegen mich entsandt hatte) betrieb meine Inhaftierung:
Am Tage vor meiner Berufungsverhandlung im Juni 2014 verschickte der Fonds „im Auftrag der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ (Aicher/ Reinisch/Kussbach) „anläßlich der für morgen Freitag anberaumten Berufungsverhandlung in der Strafsache Templ“ eine internationale Presseaussendung, in der erneut Falschmeldungen verbreitet werden: es handle sich um ein Erbschaftsverfahren und ich hätte meine Tante nicht genannt. Zudem wurde meine in der NZZ geäußerte Kritik am Fonds mit dem Strafverfahren in Zusammenhang gebracht, dies alles offenkundig mit dem Ziel, mich hinter Gitter zu bringen.
Der Fonds konnte meine Haft gar nicht erwarten: so kommentiert er für eine Wochenzeitschrift mein Privatleben unter dem Titel Sitzt Stephan Templ inzwischen im Gefängnis?
Rechtsprofessor Aicher wollte sich zudem über den Stand meines Wiederaufnahmeverfahrens ein Bild verschaffen. Ohne Partei zu sein, beantragte er die Einblicknahme in den Strafakt. Aicher verfolgt konsequent mich und mein Tun.
Das Arbeitsethos des Fonds
Das Gericht lehnte alle meine Beweisanträge ab, so auch, die Akten des Fonds herbeizuschaffen. Jahre später – während meiner Haft – konnte endlich mein Anwalt Einblick in die Restitutionsanträge nehmen, in denen ich meine Tante sehr wohl sechsmal (!) genannt hatte. Der Fonds wusste immer von der Existenz meiner Tante, negierte sie aber und erhob meine Mutter fälschlicherweise zur einzigen Erbin. Meine Nennung der Tante war für die Restitution unerheblich, denn es handelt sich dabei um kein Erbschaftsverfahren. Es war nicht Aufgabe des Fonds, mögliche Antragsteller zu eruieren und zu verständigen. Eine strikte Verschwiegenheitsklausel verbot es dem Fonds sogar, personenbezogene Daten weiterzugeben. Die Generalsekretärin leugnete die sechsmalige Nennung und schrieb meiner Mutter, der Fonds wäre unfehlbar, Fehler würden nur Antragsteller, Überlebende machen.
Zur Abrundung sei erwähnt, dass der Entschädigungsfonds und die von ihm negierte Tante vom ein und demselben Rechtsanwalt vertreten wurden; dieser vertrat überdies auch den Vorsitzenden der Schiedsinstanz für Naturalrestitution Josef Aicher sowie, last not least, die Einbringerin der vom Fonds finanzierten Privatklage gegen mich.
Die schweigende Justizministerin
Justizministerin Zadic beantwortete weder die Anfragen internationaler Medien zu meinem Fall noch meinen offenen Brief. Sie kommt überdies ihrer Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften nicht nach:
Offener Brief an Justizministerin Dr. Zadic | The TEMPL TIMES, 13.01.2022 (ots.at)
Meine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes des Amtsmißbrauches gegen Generalprokurator Franz Plöchl wurde jüngst binnen 48 Stunden abgewiesen, „daschlogn“, wie es in der Fachsprache des Ministeriums heißt. Laut Staatsanwältin Pina Mosier bestehe kein Anfangsverdacht, wenn Generalprokurator Franz Plöchl unter Gesetzesbruch mir mein Recht verweigert, dass bislang ungeprüfte Teile des Urteils dem Höchstgericht vorgelegt werden.
Die Ministerin erlaubt auch, dass Staatsanwalt Karl Drexler mich bei Ihrer Kanzlei, der Präsidentschaftskanzlei, verleumden darf. Es tangiert sie offensichtlich nicht, wenn heute ein Mensch in Österreich ohne Gesetz seiner Freiheit beraubt wird. Der Grundsatz nulla poena sine lege gilt für die Ministerin nicht.
Rechtlose Restituenten haben Österreich nützlich zu sein. Sie haben dem Land ein sauberes Image zu verschaffen, können aber kein Gericht anrufen, wenn ihnen die Rückgabe ihrer Liegenschaft verwehrt wird. Sind sie erfolgreich, so haben sie an das „Syndikat“ abzuliefern. Falls sie dem nicht nachkommen, kommt das Gericht zu ihnen, bringt sie ohne Gesetz hinter Gitter und treibt den Obolus samt Zinsen durch Exekution ihres Wohnsitzes ein, auch wenn dieser außerhalb Österreichs liegt. Ein zeitloses Land, wo die Vergangenheit Zukunft heißt.
Mit vorzüglicher Hochachtung Wien, am 17.5.2022
Stephan Templ
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