BBG: Tests für Schulen werden ausgeschrieben
Wien (OTS) - Neue Rahmenvereinbarung für PCR-Testungen an Schulen in Österreich bringt Erleichterungen für Schulen und Eltern. Der konkrete Einsatz wird vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängig sein.
In enger Zusammenarbeit mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und der Finanzprokuratur werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bereits jetzt Vorkehrungen für Testungen an Schulen im zweiten Halbjahr 2022 getroffen.
Sicher ist: Viele verschiedene Gesichtspunkte bedingen die weitere Entwicklung der pandemischen Situation in Österreich, wenngleich Charakteristika zukünftiger Varianten des Virus kaum absehbar sind.
Bei der Vorbereitung spielt die richtige Infrastruktur für PCR-Testungen an Österreichs Schulen eine zentrale Rolle. Die BBG unterstützt hier das Bildungsressort mit aktuellen Ausschreibungen.
Die Schultests werden neu ausgeschrieben, da der bestehende Vertrag mit dem bisherigen Anbieter mit Ende des Schuljahres 2021/2022 ausläuft. Ob und wann die zur Verfügung stehenden Tests zum Einsatz kommen, hängt aber insbesondere vom weiteren Verlauf der Pandemie ab.
Eine wesentliche Erleichterung kommt auf die Schulleitungen und Lehrkräfte zu. Künftige Anbieter werden die Testergebnisse direkt an die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler schicken. Damit verringert sich der Verwaltungsaufwand für die Schulen wesentlich.
Gegenstand der neuen 5 regionalen Rahmenvereinbarungen wird die Durchführung molekularbiologischer Tests auf SARS-Cov-2 an Schulen in Österreich für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sein. Davon umfasste Leistungen sind unter anderem die Bereitstellung von Testkits zur Selbstverwendung, die Probenabholung, die Verifizierung und Auswertung der Ergebnisse sowie die Befundübermittlung an die Testpersonen. Die Ausschreibungen umfassen das gesamte Bundesgebiet aufgeteilt in 5 Regionen: Niederösterreich & Burgenland, Oberösterreich & Salzburg, Steiermark & Kärnten, Tirol & Vorarlberg sowie Wien.
Die Vergaben erfolgen nach dem Bestangebotsprinzip. Damit sollen eine hohe Qualität und eine verlässliche Durchführung der Tests von Beginn an gewährleistet sein. So spielen bei diesen Vergabeverfahren sowohl das Thema Qualität als auch das Thema Preis eine große Rolle. Ein Teil der Qualitätsbewertung erfolgt durch eine kommissionelle Bewertung des jeweils einzureichenden Umsetzungskonzepts. Die maximalen Abrufwerte und Bedarfsmengen beruhen auf dem derzeitigen Schüler-, Lehrer- und Verwaltungspersonalstand.
Alle weiteren Details sind in den jeweiligen Vergabeunterlagen enthalten, die auf evergabe.at zu finden sind. Auf dieser nationalen Vergabeplattform ist die Ausschreibung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erst 48h Stunden nach Versand an das Amtsblatt der EU darzustellen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Fragen nur mittels der genutzten elektronischen Vergabeplattform (evergabe.at) zu beantworten sind. Durch diesen transparenten und nachvollziehbaren Informationsaustausch ist ein fairer Wettbewerb gewährleistet. Darüber hinaus ist so sichergestellt, dass alle Bieter ihre Angebote auf Basis der gleichen Ausschreibungsunterlage legen können.
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