Erfolgreiche Jahresbilanz der Steuerfahndung – Zusätzlich drohen weitere 100 Mio. Euro gerichtliche Strafen
Utl.: Erfolgreiche Jahresbilanz der Steuerfahndung – Zusätzlich
drohen weitere 100 Mio. Euro gerichtliche Strafen =
Wien (OTS) - Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung hat im
Jahr 2021 mit ihren elf Fahndungsteams 221 Fälle abgeschlossen und
damit für ein Mehrergebnis von mehr als 56 Millionen Euro gesorgt.
Den Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern drohen zusätzlich
zu diesen Steuernachzahlungen auch gerichtliche Geldstrafen von in
Summe rund 100 Mio. Euro.
„Die Steuerfahndung bekämpft systematischen und organisierten Steuer-
bzw. Abgabenbetrug. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen verhindert
und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Abgabenpflichtigen
gewährleistet. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern
fügt ehrlichen Unternehmen großen Schaden zu. Ich danke den
Kolleginnen und Kollegen der Steuerfahndung für ihren tagtäglichen
Einsatz im Interesse der Steuerzahler“, so Finanzminister Magnus
Brunner.
In Zusammenhang mit den 221 abgeschlossenen Fällen, wobei der größte
Teil (40%) die Baubranche betraf, hat die Steuerfahndung 45
Hausdurchsuchungen an 158 Einsatzorten durchgeführt und dabei
insgesamt mehr als 65.000 GB an IT-Daten sichergestellt. Auch andere
Zwangsmaßnahmen wie Festnahmen, Telefonüberwachungen, Observationen
und Beschlagnahmen sind Teil der Aufgaben der Steuerfahnder.
„Ich bin stolz auf die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen des
Geschäftsbereiches Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung. Die
Steuerfahndung ist für mich der kraftvolle und unverzichtbare Arm zur
kriminalpolizeilichen Bekämpfung des organisierten und unfairen
Abgabenbetruges. Wenn die Steuerfahndung ermittelt, sollten die
Steuerbetrüger wissen, dass spätestens dann das unredliche und
wirtschaftsfeindliche Spiel aus ist. Selbst in der Pandemie waren der
Einsatz und die Beharrlichkeit der Betrugsfahnderinnen und -fahnder
von hoher Intensität und ebenso erfolgreich“, resümiert der Vorstand
des Amtes für Betrugsbekämpfung, Alfred Hacker.
Unternehmer hinterzog 2,5 Mio. Euro, um Oldtimer-Sammlung zu
finanzieren
Immer wieder decken die Betrugsbekämpfer auch besonders spektakuläre
oder ungewöhnliche Fälle auf, wie etwa der im vergangenen Jahr
abgeschlossene Fall eines Kärntner Unternehmers, der rund 2,5 Mio.
Euro hinterzog, um seine Oldtimer-Sammlung zu finanzieren. Kenntnis
erlangte die Steuerfahndung über dessen Malversationen durch eine
Anzeige, der auch zahlreiche beweisrelevante Unterlagen angeschlossen
waren, welche durch zielgerichtete Ermittlungen verifiziert werden
konnten. So hat der Estrich-Verleger Teile des Betriebsgeländes
verwendet, um eine Oldtimer-Sammlung anzulegen, mit der er lukrativen
Handel betrieb und zudem auch noch Restaurierungsarbeiten durchführen
ließ. Die aus diesen Tätigkeiten resultierenden Einnahmen und Gewinne
hat der Unternehmer dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt. Eine
Vielzahl der 75 Stück umfassenden Oldtimer-Sammlung befand sich im
Eigentum des Unternehmers, dabei handelte es sich zum Großteil um
Autos der Marke Jaguar. Die Kunden des Mannes waren allesamt sehr
vermögend, vorwiegend Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsleute zählten
dazu. Aufgrund der Größe der Sammlung wurden auch weitere Lagerräume
angemietet, um die Fahrzeuge unterzubringen.
Aufgrund der Anzeige und dieser Informationen führte die
Steuerfahndung im vergangenen Juni Hausdurchsuchungen im Betrieb, am
Wohnsitz des Unternehmers sowie seiner Sekretärin durch, um Beweise
zu sichern. Neben hohen Abgabennachforderungen kommt auf beide nun
ein Gerichtsverfahren zu, bei dem bis zu 5 Mio. Euro an Geldstrafen
bzw. eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren möglich sind.
2,5 Mio. Euro im Dentalbereich hinterzogen
Einen anderen ungewöhnlichen Betrugsfall konnte die Steuerfahndung im
August 2021 abschließen, den eine Betriebsprüferin aus Kärnten ins
Rollen gebracht hatte. Sie stellte bei der Überprüfung eines
Zulieferbetriebes fest, dass für Dentalzubehör und
Edelmetall-Legierungen oft zwei Ausgangsrechnungen erstellt wurden –
eine Teilrechnung wurde dabei auf einen Firmennamen ausgestellt, die
andere als Barverkauf verbucht. Dieses illegale „Rechnungssplitting“
war die Voraussetzung dafür, dass die Zahnärzte und Dentallabore nur
einen Teil der Einkäufe in ihre Buchhaltung aufnehmen mussten.
Ähnlich gingen die Dentisten beim Ankauf von Bruchgold vor, das
anonym eingekauft wurde und ebenfalls nicht in der Buchhaltung
aufschien. Die in der Folge beim Finanzamt falsch eingereichten
Umsätze und Einkäufe ermöglichten schließlich den Abgabenbetrug.
Zur Untermauerung dieses Verdachts rückte die Steuerfahndung in drei
Wellen im Jänner 2020 sowie Anfang und Mitte Juli 2021 mit insgesamt
86 Bediensteten aus und führte Durchsuchungen bei sieben
Beschuldigten in Kärnten, der Steiermark, Wien und Niederösterreich
durch. Die darauffolgenden Betriebsprüfungen führten bereits in zwei
Fällen zu einem steuerlichen Mehrergebnis von rund einer Million
Euro. Fünf weitere Fälle sind noch in Bearbeitung, hier wird mit
einem Mehrergebnis von etwa 1,5 Mio. Euro gerechnet. Die Täterin bzw.
Täter erwarten zudem Geldstrafen in einer Höhe von rund 500.000 Euro.
Diese Fälle waren außerdem Auslöser für weitere Überprüfungen in der
gesamten Dentalbranche, die nun in jedem Bundesland erfolgen.
Rekordverdächtiger Schwarzgeldfund: Mehr als 3,5 Mio. Euro gehortet
Nicht weniger spektakulär verlief die Hausdurchsuchung der
Steuerfahndung in Salzburg in einem großen Après-Ski-Betrieb. Sie
stellte Bargeld und Sparbücher mit Schwarzgeld in einer Gesamthöhe
von über 3,5 Millionen Euro sicher. Dem noch nicht genug, wurde beim
Wirt eine illegale Handfeuerwaffe entdeckt. Da die Beschuldigten die
Herkunft des Geldes nicht erklären konnten, bestand somit der
Verdacht, dass die Gelder aus Schwarzeinnahmen des Après-Ski-Lokals
stammen. Insbesondere auch deshalb, weil durch Einsicht in die
Sparbücher festgestellt werden konnte, dass in der Hochsaison an
einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage von
jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt wurden und diese
Transaktionen nicht in die Geschäftsunterlagen des
Gastronomiebetriebes aufgenommen wurden.
Aufgrund des Fahndungsdrucks haben die Beschuldigten bereits wenige
Tage nach der Durchsuchung eine Million Euro als „Vorauszahlung“ für
die zu erwartende Steuernachforderung an das Finanzamt überwiesen.
Zudem haben die Beschuldigten ein vollumfängliches Geständnis
abgelegt. Die zielgerichteten Ermittlungen der Steuerfahndung und
abgabenrechtlichen Prüfungen des Finanzamtes führten schlussendlich
zu einer Abgabennachforderung in der Höhe von mehr als 3,2 Mio. Euro
und zu einer Verurteilung der Beschuldigten und des Verbandes zu
einer Geldstrafe von über 3,5 Mio. Euro.
„Steuerhinterziehung schadet nicht nur dem Wirtschaftsstandort
aufgrund ungleicher Wettbewerbsbedingungen, sondern vermindert auch
die Leistungsfähigkeit des Gesamtstaates. Eine zielgerichtete und
effiziente Betrugsbekämpfung gegen organisierte und systematische
Steuerhinterziehung ist daher sehr wichtig, insbesondere in
Krisenzeiten. Die Steuerfahndung leistet mit ihren Ermittlungs- und
Prüfungshandlungen einen wesentlichen Beitrag für die
Wirtschaftsfähigkeit des Standortes Österreich und somit für die
Aufrechterhaltung des Gemeinwohles“, so Christian Ackerler, Leiter
des Bereichs Steuerfahndung.
Fotos finden Sie unter https://bit.ly/3kQsvzS
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