Bundesminister Rauch: Als Sozialminister lasse ich niemanden im Regen stehen!
Sozialministerium präsentiert den WOHNSCHIRM – eine bundesweite Kampagne zur Delogierungsprävention
Wien (OTS) - „Jedes Jahr sind zehntausende Menschen in Österreich mit einem Delogierungsverfahren konfrontiert – für die Betroffenen eine unglaublich schwierige Situation – sie stehen vor dem Verlust ihres Zuhauses. Und genau aus diesen Gründen hat mein Ressort den WOHNSCHIRM ins Leben gerufen. Dort, wo es am prekärsten ist, spannen wir unseren WOHNSCHIRM und bieten direkt konkrete und schnelle Hilfe an, damit das eigene Zuhause erhalten bleibt. Bis Ende des Jahres 2023 stehen insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung, um Wohnungslosigkeit bundesweit zu verhindern und Personen mit Mietrückständen finanziell zu unterstützen“, erklärt Sozialminister Johannes Rauch anlässlich der heutigen Pressekonferenz zum WOHNSCHIRM, der neuen Sozialleistung des Sozialministeriums. Bis 2023 soll der WOHNSCHIRM bundesweit 5.500 Haushalte, in denen insgesamt 18.000 Personen leben, unterstützen. ****
Expert:innen rechnen damit, dass die Anzahl an Räumungsklagen und Wohnungsverlusten aufgrund der COVID-19-Krise und der Teuerung zunehmen wird. Bereits jetzt stellen die Wohnkosten für 825.000 Menschen eine schwere finanzielle Belastung dar. Für 228.000 Menschen (d.h. 9% aller Mieter:innen) in Österreich kam es in den letzten 3 Monaten zu Mietrückständen. Weitere 732.000 Personen gehen davon aus, dass sie in den kommenden drei Monaten mit Zahlungsschwierigkeiten bei ihren Wohnkosten konfrontiert sein werden (Quelle: So geht's uns heute, Statistik Austria).
Der WOHNSCHIRM unterstützt Mieter:innen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können und schützt damit vor Wohnungsverlust. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass ein Verlust der eigenen vier Wände fast jede:n treffen kann.
Die „Unterstützungsleistung zur Wohnungssicherung“ deckt einmalig Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, sofern diese nicht selbst gedeckt werden können. Die Höhe dieser Leistung ist nicht gedeckelt. Wenn die derzeitige Wohnung nicht leistbar oder nicht dauerhaft ist, dann kann auch ein Antrag auf eine „Pauschale Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel“ gestellt werden. Eine Voraussetzung für diese Leistung ist das Vorhandensein einer anderen, leistbaren und dauerhaften Wohnung. Auch durch diese Leistung soll Wohnungslosigkeit vermieden werden.
Die Antragsstellung erfolgt in einer anerkannten Beratungseinrichtung. Insgesamt gibt es auf ganz Österreich verteilt 28 Anlaufstellen in allen Bundesländern, die von unterschiedlichen Einrichtungen, die über eine ausgewiesene Expertise in der Delogierungsprävention verfügen, betrieben werden. Darunter befinden sich die Caritas, das Institut für Sozialdienst, oder die psychosozialen Dienste im Burgenland. Die Sozialarbeiter:innen in diesen Beratungsstellen verschaffen sich gemeinsam mit den Betroffenen einen Überblick über die Wohn- und Einkommenssituation, beraten umfassend über die möglichen Unterstützungsleistungen und unterstützen bei der Antragsstellung.
Mit der bundesweiten Abwicklung von WOHNSCHIRM wurde vom Sozialministerium die Volkshilfe Wien im Rahmen eines Leistungsvertrages beauftragt.
„Ich freue mich daher sehr, dass die Volkshilfe Wien als Leistungspartner die bundesweite Abwicklung dieser Initiative übernimmt – die spezifische Expertise der Volkshilfe in der Delogierungsprävention und Wohnungssicherung ermöglicht eine effiziente und professionelle Umsetzung unseres Programms“, so Sozialminister Johannes Rauch.
Zwtl.: Häupl: „Der WOHNSCHIRM hilft direkt den Menschen, die dringend Unterstützung brauchen“
„Zusammen mit der Stadt Wien hat die Volkshilfe über viele Jahre eine Expertise im Bereich der Wohnungssicherung und Delogierungsprävention aufgebaut und wir freuen uns, diese für das Bundesministerium einzubringen“, erklärt der Präsident der Volkshilfe Wien, Bürgermeister a.D., Dr. Michael Häupl die intensive Arbeit der Volkshilfe im Bereich der Delogierungsprävention.
Häupl betont auch, dass „im Rahmen des WOHNSCHIRMs genau dort geholfen wird, wo Unterstützung dringend notwendig ist. Nämlich direkt bei den betroffenen Menschen.“
Informationen zum „WOHNSCHIRM“ im Internet: https://wohnschirm.at/
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