Lyoness Europe AG! Weitere OGH-Urteile! AGB und Vereinbarungen sittenwidrig, intransparent und nichtig!
Seit dem damaligen OGH-Urteil vom 18. Mai 2017 (10 Ob 45/16i) haben die Unternehmen des Grazer Hubert Freidl nicht viel in Sachen „rechtskonforme AGB“ gelernt.
Wien (OTS) - Die Lyoness Europe AG mit Sitz in der Schweiz ist das Urgestein der myWorld-Gruppe und in Verbindung mit Lyconet in Österreich ein bereits vielfach abgeurteiltes Schneeballsystem.
Der Lyconet-Compensation-Plan, die Lyconet-Vereinbarung, die AGB und die internationale Zuständigkeit wurden vom Obersten Gerichtshof Wien am 21.10.2021 und weiteren Endurteilen endgültig entschieden und abgeurteilt.
Laut Lyconet-Vereinbarung seien die Käufer von Clouds Unternehmer, sodass diese nicht unter den Verbraucherschutz fallen. Der Oberste Gerichtshof sieht das anders: Allein aufgrund von Fiktionen in den Geschäftsbedingungen wird der Verbraucher noch nicht zum Unternehmer, sonst könnte der Verbraucherschutz nur allzu leicht umgangen werden.
Lyoness kann also nicht einseitig bestimmen, wer ein Unternehmer ist und wer nicht.
Somit gelten Marketer nicht automatisch als Unternehmer, auch wenn Lyoness dies in seinen Vertragswerken so darstellt.
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