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Gewerbliche Dienstleister: Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte erleichtert Praxis enorm

Fachverband sieht wesentliche Forderungen umgesetzt - Personaldienstleister und Forstunternehmer können Bedarf an Fachkräften und Saisonniers besser abdecken

Wien (OTS) - Die am Donnerstag präsentierten Eckpunkte zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte stoßen bei den gewerblichen Dienstleistern in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf große Zustimmung: „Das Ziel der Reform muss sein, dass die Betriebe leichter und rascher Zugang zu dringend gesuchten Fachkräften erhalten. Entsprechend positiv ist die nun vorgesehene Anpassung des Punktesystems in Mangelberufen“, sagt Marcus Kleemann, Obmann des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister: „Damit wurden wichtige Forderungen des Fachverbandes aufgegriffen und umgesetzt.“ So seien insbesondere Verbesserungen für die Personaldienstleister und für die gewerblichen Forstunternehmer erfreulich.

Personaldienstleister: Praktische Erleichterung

Österreichische Arbeitsvermittler müssen nun nicht mehr das Einvernehmen mit dem AMS einholen, um bewilligungspflichtige Drittstaatsangehörige zu vermitteln. „Dass diese Einschränkung gestrichen wurde, bedeutet eine große Erleichterung für die Praxis“, sagt Heidi Blaschek, Berufsgruppenvorsitzende der Personaldienstleister: „Personalvermittler können nun aktiv das internationale Fachkräftepotenzial für österreichische Betriebe zugänglich machen. Das ist ein bedeutsamer Schritt, um dem sich zuspitzenden Fachkräftebedarf zu begegnen.“

Stamm-Saisonniers für Forstunternehmer

Für die Forstunternehmer im Fachverband der gewerblichen Dienstleister ist insbesondere die Regelung für Stamm-Saisonniers relevant, die nun ins Dauerrecht übernommen wird. Das betrifft Arbeitskräfte, die in den vergangenen fünf Jahren zumindest drei Jahre lang im selben Wirtschaftszweig - jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten - beschäftigt waren.

Weiters wurde die Forderung des Fachverbandes nach einer ganzjährigen Beschäftigungsperspektive umgesetzt: Für Stamm-Mitarbeiter wird eine

eigene Rot-Weiß-Rot –Karte mit erleichterten Voraussetzungen geschaffen. Diese kann beantragen, wer zwei Jahre lang als registrierter Stamm-Saisonnier jeweils mindestens sieben Monate beschäftigt war - mit zusätzlichen Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 und einem Angebot für einen ganzjährigen Job im selben Wirtschaftszweig. Es gibt in dieser neuen Kategorie kein Mindestgehalt. Nach zwei Jahren Beschäftigung ist dann ein Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus möglich, womit die Arbeitgeberbindung entfällt.

Unbürokratische Bewilligungen

Einen Wermutstropfen gibt es jedoch, so Kleemann: „Der Fachverband fordert seit langem, dass Arbeitskräfteüberlasser direkt eine Beschäftigungsbewilligung oder Rot-Weiß-Rot-Karte für Drittstaatsangehörige beantragen können. Das ist im Begutachtungsentwurf leider noch nicht enthalten.“ Der Fachverband werde sich mit aller Kraft und konkreten Vorschlägen im Begutachtungsverfahren dafür einsetzen, dass diese wichtige Neuerung noch Eingang in den Gesetzestext findet. (PWK180/HSP)

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