Weratschnig/Grüne: Klimafreundliche Mobilität bekommt Vorfahrt
Klarer, einfacher, sicherer – Straßenverkehrsordnung bringt mehr Platz für Fuß- und Radverkehr
Wien (OTS) - „Mit den heute von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierten Punkten der kommenden Novelle der Straßenverkehrsordnung machen wir einen großen Schritt hin zu mehr Fairness und Gleichberechtigung im öffentlichen Raum. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sind keine Verkehrsteilnehmer:innen zweiter Klasse", sagt Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen.
"Wir haben gemeinsam auf Verbesserungen und Vereinfachungen in der Straßenverkehrsordnung hingearbeitet. Dabei geht mein Dank auch an Andreas Ottenschläger, ÖVP-Verkehrssprecher, für die gute Zusammenarbeit und das konstruktive Klima für eine aktive Mobilität“, sagt Weratschnig zu den Verhandlungen der letzten Monate.
„Bisher haben die Kraftfahrzeuge die Regelungen der StVO klar dominiert, damit ist nun endlich Schluss. Im öffentlichen Raum hat das Recht des Stärkeren – und das sind im Verkehr immer die Kraftfahrzeuge – nichts zu suchen. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sind gleichberechtigte Partner:innen im Gesamtverkehr. Mit den heute präsentierten Änderungen und Klarstellungen schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass das Miteinander im öffentlichen Raum gerade für die aktive Mobilität konfliktfreier, attraktiver, klimafreundlicher und sicherer wird“, betont Weratschnig.
Wie bereits Frankreich, oder etwa die Schweiz, ermöglicht nun auch Österreich Radfahrer:innen das Rechtsabbiegen an roten Ampeln mit einer Zusatztafel. Auch eigene Wegweiser für den Radverkehr wurden in den vergangenen Monaten im Klimaschutzministerium (BMK) entwickelt, um gezielter und sichtbarer auf Radrouten und -wege hinzuweisen. "Einbahnen in Tempo-30-Zonen werden für den Radverkehr geöffnet, sofern keine zwingenden Gründe der Verkehrssicherheit dagegensprechen", erklärt Weratschnig die neue Regelung.
„Zwei besonders wichtige Punkte in Sachen Verkehrssicherheit sind meiner Ansicht nach die neuen Überholabstände, die Kfz gegenüber Radfahrer:innen einhalten müssen, und die Verbesserung zur Begleitung von Kindern – das war unserer Meinung nach schon lange überfällig. Mit mindestens anderthalb Metern Abstand innerorts und mindestens zwei Metern Abstand außerorts müssen Radfahrer:innen weit weniger bangen, wenn sie überholt werden. Zudem erlauben wir, wo es der Verkehr zulässt, das Nebeneinanderfahren von Kindern und Begleiter:innen“, führt Weratschnig aus.
Auch für Fußgänger:innen finden sich in der Novelle einige Verbesserungen und Klarstellungen. „Wir haben die zentralen Regeln an die Lebensrealität angepasst, etwa was das Queren der Fahrbahn durch Fußgänger:innen betrifft sowie das Hineinragen, Verstellen oder auch das Queren von Gehsteigen und Radwegen durch Fahrzeuge. Mit der Novelle haben wir nun auch klar geregelt, dass Kfz nicht mehr an Straßenbahnen oder Bussen auf Ausstiegsseite vorbeifahren dürfen, sondern anhalten müssen so lange Fahrgäste ein- und aussteigen. Und wir ermöglichen Fußgänger:innen-freundliche Ampelschaltungen, damit auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne Hast und Hetze einen Schutzweg überqueren können. In beiden Fällen kommt es bislang täglich zu Gefahrenmomenten und ich bin froh, dass das nun ein Ende haben wird“, hält Weratschnig fest.
Der „Masterplan Mobilität 2030“ des BMK sieht eine deutliche Steigerung des Radverkehrsanteils bei Kilometern und täglich zurückgelegten Wegen vor. Auch hier wird die StVO Novelle unterstützend wirken. "Die vorliegende Novelle verbessert die Bedingungen für die aktive Mobilität. Mehr zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs zu sein spart Sprit, Geld und fördert den Klimaschutz. Und ein Aufatmen der Städte wird mit dem Tritt in die Pedale und weniger Stau rascher möglich", ist der Verkehrssprecher der Grünen überzeugt.
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