• 29.04.2022, 08:46:37
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AK, Alpenverein und Naturfreunde fordern ein Grundrecht auf freien Zugang zur Natur

Wien (OTS) - Ein Großteil der österreichischen Natur ist im privaten
Besitz. So sind etwa 82 Prozent der heimischen Waldflächen in
privater Hand. Viele der großen Seen sind mittlerweile für die
Allgemeinheit unzugänglich. Negativbeispiel ist der Wörthersee: 82
Prozent seines Ufers sind bereits privat. Nur neun Prozent sind
öffentlich zugänglich.

„Die Entwicklung ist insgesamt alarmierend. Es kann nicht sein, dass
immer mehr Bereiche unserer Natur in den Händen einiger weniger
liegen und diese darüber bestimmen, wer diese benutzen darf und zu
welchem Eintrittspreis. Die Natur gehört uns allen, und wir wollen
klare Gesetze, die allen Menschen den Zugang zur Natur erlauben“,
sagt AK-Präsidentin Renate Anderl.

Studie zeigt Nachholbedarf
Die Studie wurde im Auftrag der neun Arbeiterkammern, der
Naturfreunde Österreichs und des Österreichischen Alpenvereins von
der Universität Innsbruck erstellt und zeigt auf: Es gibt zahlreiche
Möglichkeiten für rechtliche Verbesserungen für die
Erholungssuchenden. Die aktuelle österreichische Rechtslage für den
Zugang zur Natur ist unzureichend. Es gibt zwar zahlreiche
Bestimmungen, die der Bevölkerung recht weitgehenden Zugang zur Natur
garantieren. Vielfach bestehen aber Rechtslücken, die nur durch
Interpretationen geschlossen werden können.

„Das Ergebnis ist leider oft eine ungerechtfertigte Wegesperre. Die
Naturfreunde setzen sich seit ihrer Gründung vor 127 Jahren für das
freie Wegerecht im Bergland ein. Öffentliche Wege, die schon immer
zum Wandern benutzt wurden, dürfen nicht dauerhaft gesperrt werden“,
sagt Andreas Schieder, Bundesvorsitzender Naturfreunde Österreich.

Besseren Zugang zur Natur, zu Seen und Wäldern für alle
Vorbilder sind hier die skandinavischen Länder und Bayern, denn dort
gilt das „Jedermannsrecht“: Das Recht aller, die Natur zu betreten
und deren Früchte zu nutzen.
Studie der Universität Innsbruck zeigt, welche rechtlichen
Verbesserungen notwendig sind, damit alle in Österreich die Natur
genießen können.

„Der Österreichische Alpenverein vermerkt einen zunehmenden Druck auf
die freie Betretbarkeit der Natur. Um die Wegefreiheit zu
garantieren, soll diese durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert
werden“, so Wolfgang Schnabl, Vizepräsident des Österreichischen
Alpenvereins.

Deshalb fordern die Arbeiterkammern, die Naturfreunde Österreich und
der Österreichische Alpenverein, ein Grundrecht auf Natur in der
österreichischen Verfassung zu verankern.

Die Ergebnisse der Studie werden heute, Freitag 29.4.2022 ab 9 Uhr,
im Rahmen der Veranstaltung „Freier Zugang zur Natur“ präsentiert.
Den Livestream kann man unter folgendem Link verfolgen:
https://wien.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/Freier_Zugang_
zur_Natur.html

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