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25 Jahre Gewaltschutzgesetz – betroffene Kinder werden immer noch nicht ausreichend wahr- und ernstgenommen

  • Um gegen Gewalt wirksam zu sein, ist es notwendig, gesetzliche Maßnahmen mit breiten Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu koppeln. Im Bereich Gewalt gegen Kindern, haben wir hier großen Nachholbedarf
    Mag.a Petra Birchbauer, Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
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  • Die Belastung von Kindern durch häusliche Gewalt gerät immer wieder aus dem Blick, obwohl zahlreiche Studien die schädigenden Auswirkungen belegen
    Mag.a Petra Birchbauer, Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
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  • Das Wohl des Kindes sollte gerade bei solchen Polizei-Einsätzen im Vordergrund stehen
    Mag.a Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
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Österreich (OTS) - Am 1.5.2022 feiern wir 25 Jahre Gewaltschutzgesetz.

Das Gewaltschutzgesetz ist nicht nur für gewaltbetroffene Erwachsene, sondern auch für Kinder, die selbst Gewalt erleben oder von der Gewalt eines Elternteils oder einer Bezugsperson gegen die andere betroffen sind, eine wichtige Errungenschaft. Durch dieses Gesetz konnte u.a. ein wichtiges Instrument zum Schutz der betroffenen Kinder und Erwachsenen etabliert werden. Die Wegweisung bzw. das Betretungs- und Annäherungsverbot gegenüber der gewaltausübenden Person, ermöglicht, dass Gewaltopfer weiterhin in der vertrauten Umgebung bleiben können.

Während die Unterstützung von gewaltbetroffenen Erwachsenen – meist Frauen – nach polizeilichen Interventionen gut etabliert und durch das Sicherheitspolizeigesetz abgesichert ist, gibt es bis heute kein gesetzlich verankertes Unterstützungsangebot für Kinder/Jugendliche, die durch Gewalteskalationen zuhause ebenso massiv betroffen sind.

Die Belastung von Kindern durch häusliche Gewalt gerät immer wieder aus dem Blick, obwohl zahlreiche Studien die schädigenden Auswirkungen belegen", betont Petra Birchbauer, Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. Das Miterleben von Gewalt im eigenen Zuhause ist eine besonders belastende Form von psychischer Gewalt, die auch häufig mit anderen Gewaltformen einhergeht.

Die Kiras Studie 2017, die Interventionen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes insbesondere in Hinblick auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche untersuchte, zeigte, dass ~ 1/3 der Polizeieinsätze durch Anrufe von Kindern/Jugendlichen ausgelöst werden; manchmal auch gegen den Willen des erwachsenen Opfers. Das zeigt auf, dass Kinder hier in ihrer Verzweiflung und Angst die Verantwortung für die Intervention und den Schutz eines Elternteils übernehmen.

Auch in Österreich sind bei rund 50% der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt Minderjährige anwesend. Kindern in dieser besonders belastenden Situation feinfühlig zu begegnen, erfordert besonderes Know-How, weshalb es wichtig ist, dass Polizist*innen umfassende Schulungen im Umgang mit Kindern in eskalierenden Situationen erhalten. „Das Wohl des Kindes sollte gerade bei solchen Polizei-Einsätzen im Vordergrund stehen“, fordert Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. Nicht immer ist es ausreichend die gewaltausübende Person wegzuweisen und das Kind mit einer schwer betroffenen Bezugsperson in einem emotionalen Ausnahmezustand alleine zurückzulassen. Wichtig wäre es die Befindlichkeit des Kindes bereits in der Situation zu erfassen und dementsprechend weitere schützende Personen hinzuzuziehen, die auch Ressourcen haben, auf das Kind und seine Bedürfnisse einzugehen.

Damit Kinder die Erfahrung häuslicher Gewalt bewältigen können, ist es notwendig, dass sie selbst sowie ihre Sichtweisen wahr- und ernstgenommen werden. Sie brauchen kindgerechte und altersangemessene Beratungsangebote, die ihr Erleben in den Mittelpunkt stellen und sie unterstützen, ihre Erfahrungen einzuordnen und aufzuarbeiten. Damit steigt auch die Chance, Gewaltkreisläufe, die oft über Generationen gehen, zu durchbrechen.

Die Österreichischen Kinderschutzzentren bieten Beratung und Therapie für Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind – wichtig ist, dass jemand dafür sorgt, dass Kinder Zugang zu diesen Angeboten erhalten.

Um gegen Gewalt wirksam zu sein, ist es notwendig, gesetzliche Maßnahmen mit breiten Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu koppeln. Im Bereich Gewalt gegen Kindern, haben wir hier großen Nachholbedarf", schließt Birchbauer.

Rückfragen & Kontakt:

DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Martina Wolf
Geschäftsführung
Mail: martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
Telefon: +43 664 887 36 462

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