• 27.04.2022, 11:53:57
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  • OTS0146

Studienförderungsgesetz

HTU Graz sieht verpasste Chance, Studierendenarmut endlich zu bekämpfen.

Graz (OTS) - 

Diese Woche wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung das neue Studienförderungsgesetz präsentiert. Leider ist das vorliegende Gesetz vor allem eine verpasste Chance. Wichtige Reformen, um Armut unter Studierenden zu senken, bleiben aus. Studierendenvertreter_innen der HTU Graz (Hochschüler_innenschaft der TU Graz) kritisieren das Fehlen längst überfälliger Maßnahmen.

Wieder wurden längst überfällige Verbesserungen der Studienförderung nicht vollzogen. Der langjährigen Forderung durch Studierendenvertreter_innen, die Studienbeihilfe endlich automatisiert an die Inflation anzupassen, wurde einmal mehr nicht umgesetzt.

Im Kontext der momentanen Teuerung, seit September 2017 stieg der Verbraucherpreisindex um 13.6 %. Daher ist im Alltag diese angebliche Valorisierung um der Studienbeihilfe um 8-12 % bei weitem nicht ausreichend. Auch eine Anhebung der Einkommensgrenzen der Eltern bleibt hinter dem für eine Inflationsanpassung nötigen Ausmaß zurück.“, kritisiert Martin Heider, Vorsitzender der HTU Graz. 

Außerdem hat man hier einmal mehr verpasst, die maximale Studienbeihilfe endlich so anzuheben, dass sie über der Armutsgrenze liegt. Studierendenarmut nimmt man hier also bewusst in Kauf!“, ergänzt Ella Hofreiter aus dem Vorsitzteam der HTU Graz.   

Die Unzulänglichkeit der Beihilfen treibt diese Studierenden in die Lage, neben dem Studium dennoch in einem Ausmaß arbeiten zu müssen, welches sich negativ auf das Studium auswirkt und die mentale Gesundheit der Studierendenschaft belastet. Dies führt zu einer Verlängerung der Studiendauer, neuerlichen Hürden und der sozialen Undurchlässigkeit unseres Systems, in welchem Bildung vererbt wird, anstatt einen Hochschulzugang endlich für alle zu ermöglichen.

Es wird weiterhin am Leistungsprinzip festgehalten, die Nachweisgrenzen wurden teilweise sogar verschärft. Dies benachteiligt besonders Studierende mit außeruniversitären Verpflichtungen. „Wer arbeiten muss, Angehörige pflegt oder ein Zweitstudium betreibt, hat oft Schwierigkeiten, die Auflagen zu erfüllen. Somit werden besonders Studierende benachteiligt, die ohnehin mit großen Herausforderungen konfrontiert sind.“, erklärt Yannik Schmidt, Sozialreferent der HTU Graz.

Obwohl das neue Studienförderungsgesetz wichtige Reformen auslässt, finden Studierendenvertreter_innen auch vereinzelte positive Punkte. „Die Veränderungen für Drittstaatsangehörige, Selbsterhalter_innen, und Student_innen mit Kindern und insbesondere die Erhöhung der Altersgrenzen um 3 Jahre, auf ein Alter von 33 bzw. 38 Jahren stellen erhebliche Verbesserungen für die Möglichkeit bestimmter Personengruppen dar, die wir natürlich begrüßen.“, findet die HTU Graz. „Das nicht Ablassen von der Maxime des Leistungsprinzips und die zu niedrigen Beträge verhindern aber trotzdem, dass Studierende hier endlich ausreichend abgesichert werden, um ohne Existenzängste studieren zu können!“, schließen alle einstimmig. 

Rückfragen & Kontakt

Martin Heider
Vorsitzender der HochschülerInnenschaft an der Technischen Universität Graz
Rechbauerstraße 12, 8010 Graz

Web: www.htugraz.at
E-Mail: martin.heider@htugraz.at | vorsitz@htugraz.at
Mobil: +43 (0) 664 60 873-5100
T: +43 (0) 316 873-5100

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