• 25.04.2022, 11:22:06
  • /
  • OTS0080

Chef feuerte Maler „zufällig“ vor Knieoperation

AK hilft Arbeiter gegen Abzocke

Utl.: AK hilft Arbeiter gegen Abzocke =

Wien (OTS) - Zum Hackeln war Andrzej Z. seinem Chef acht Jahre lang
gut genug. Doch als das Knie des Arbeiters sich soweit abgenutzt
hatte, dass es operiert werden musste, feuerte der Chef den treuen
Mitarbeiter einfach. Die AK hilft dem Arbeiter, 5.500 Euro an
Kündigungsentschädigung, Entgeltfortzahlung während des
Krankenstandes, etc. einzuklagen. Er bekam in erster Instanz recht.

Die Krankmeldung, die Andrzej Z. persönlich abgeben wollte, nahm der
Chef einfach nicht entgegen. Stattdessen behauptete er, der Arbeiter
habe nicht mehr arbeiten, sondern „heim nach Polen“ fahren wollen –
nur eine Woche vor dem OP-Termin in Wien. Andrzej Z. konnte dem
Gericht seine Krankmeldung sowie seine Aufenthaltsbestätigung aus dem
Spital vorlegen. Und auch einer seiner Kollegen bestätigte, dass
Andrzej Z. versucht habe, dem Chef zu erklären, dass er eine
Operation haben werde und nicht, dass er nicht mehr arbeiten wolle.

AK Präsidentin Renate Anderl: „Immer wieder versuchen Arbeitgeber
sich vor einer Entgeltfortzahlung durch Kündigung zu drücken. Es hat
sich scheinbar noch immer nicht zu allen durchgesprochen, dass das
keinen Sinn hat, weil das Unternehmen das Entgelt für die Dauer des
Krankenstandes genauso bis zu zwölf Wochen* weiterzahlen muss, als
wäre der Arbeitnehmer nicht gekündigt. In diesem Fall liegt der
Verdacht nahe, dass der Chef ausnützen wollte, dass Andrzej Z. eine
andere Muttersprache als Deutsch spricht und eine andere
Staatsangehörigkeit als die österreichische hat. Die AK ist für alle
ArbeitnehmerInnen in Österreich da, egal welchen Pass sie haben.“

SERVICE
* Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen ArbeitgeberInnen bei
einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand auch nach
Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen, sofern die
ArbeitnehmerInnen noch einen Anspruch darauf haben.

Seit 1.7.2018 müssen ArbeitgeberInnen auch bei einer einvernehmlichen
Lösung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt
weiterzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im
Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist.

Der Arbeitgeber muss für folgende Zeiträume pro Arbeitsjahr das
Entgelt weiterzahlen:

Dauer des Arbeitsverhältnisses: Volles Entgelt Halbes
Entgelt
Im ersten Jahr 6 Wochen 4 Wochen
Vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen
Vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen
Ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel