Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab Karsamstag und enthält fast keine Einschränkungen mehr - Maske während der Feier empfohlen, aber nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend
Utl.: Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab Karsamstag
und enthält fast keine Einschränkungen mehr - Maske während
der Feier empfohlen, aber nur mehr beim Betreten und Verlassen
der Kirche verpflichtend =
Wien (KAP) - Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den
staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische
Bischofskonferenz am Donnerstag ihre Regeln für öffentliche
Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Karsamstag
österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten
eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche
verpflichtend ist, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske
am Platz abgenommen werden. Anders als vor einem Jahr ist somit heuer
zu Ostern keine Anmeldung zu den Gottesdiensten mehr nötig. Auch gibt
es keine Einschränkungen mehr beim Gemeindegesang. Für Chorgesang und
Musik gelten die staatlichen Vorgaben. Somit steht einer festlichen
musikalischen Gestaltung der Osterliturgie nichts im Wege.
Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das
Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen
nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne
Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt
sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich -
gewechselt werden.
Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend
empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die
Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände
desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.
Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung
und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der
früheren Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen
Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum
Kontaktpersonenmanagement. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb
des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn
sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine
FFP2-Maske zu tragen.
Eigenverantwortung und Rücksicht
Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die
aktuelle epidemiologische Situation, wird eingangs festgehalten.
"Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames
Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für
das Feiern von Gottesdiensten." Die neue Rahmenordnung ermöglicht den
Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweise bei der
Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch
Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem
Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben sich die Kirchen und
Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im
eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen
treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli letzten
Jahres eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen mehrfach
angepasst worden ist. Die jetzt ab 18. April geltenden Regelungen
sind inhaltlich mit jenen ident, die in der Katholischen Kirche von
5. bis 24. März gegolten haben.
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(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter
www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praevention
skonzept)
((ende)) PWU/HKL
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