- 05.04.2022, 16:04:59
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Weratschnig/Voglauer: Rücksichtslosen Verkehrsrowdies vor dem Sommer Riegel vorschieben
Grüne: Mit Novelle des Kraftfahrgesetzes soll Rücksichtslosigkeit in der Tuningszene in Zukunft schärfer und rascher bestraft werden können
„Wir schieben den Verkehrsrowdies vor den Sommermonaten jetzt einen Riegel vor und machen Schluss mit solchen Exzessen“, erklärt der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig. „Die Kärntnerinnen und Kärntner können endlich aufatmen. Fehlzündungen mitten in der Nacht, und Kranzerl fahren auf Parkplätzen: Das hat schon lange nicht mehr nur die Menschen im Zentralraum geplagt, sondern auf ganz Kärnten übergegriffen. Am Faaker See, am Dobratsch, im Rosental - überall waren die Tuningautos unterwegs. Dieses rücksichtslose Verhalten soll nun der Vergangenheit angehören. Ich freue mich, dass Ministerin Gewessler diese Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht hat“, zeigt sich Olga Voglauer, Landessprecherin der Grünen Kärnten über die Initiative erleichtert.
Rücksichtslose Rowdies aus der Tuningszene wurden in den vergangenen Jahren nicht nur rund um den Kärntner Wörthersee zu einer unzumutbaren Belästigung für die Anwohner:innen und die Umwelt. Massiver Lärm, Abgase und Dreck sind nur einige der Folgen solcher Szenetreffen. Mit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), die heute, Mittwoch, mit breiter Zustimmung durch den Verkehrsausschuss des Nationalrats ging, soll mit solchen Auswüchsen nun bald Schluss sein. Ein Inkrafttreten ist nach Plenarbeschluss noch vor dem Sommer geplant.
„Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes sollen die Behörden dieses Verhalten in Zukunft leichter unterbinden können und rücksichtslose Täter außerdem schärfer und rascher bestrafen“, erläutert Weratschnig.
Im überarbeiteten Kraftfahrgesetz ist vorgesehen, dass zur Unterbrechung von gefährlichen Fahrten der Fahrzeugschlüssel oder das Kennzeichen bis zu 72 Stunden abgenommen werden können. Illegale Umbauten, die gezielte Fehlzündungen verursachen, sollen eine sofortige Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichen nach sich ziehen.
„Die Mindeststrafe wird 300 Euro betragen und kann sofort als Organmandat von der Polizei eingehoben werden. Wir ermöglichen der Exekutive hier auch das Anlegen technischer Sperren, also zum Beispiel einer Radklammer. Und für die Wiederholungstäter*innen, die ganz Unbelehrbaren wird der Strafrahmen auf 10.000 Euro verdoppelt“, ergänzt Weratschnig.
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