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Neue Regelungen zur Testhäufigkeit ab 1. 4. 2022

Landeszahnärztekammern für Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Burgenland und Steiermark fordern umgehende Korrektur

Die mit 1. April 2022 in Kraft getretene COVID-19-Screening Verordnung legt fest, dass zukünftig pro Person und Monat höchstens fünf molekularbiologische Tests (PCR-Tests) gratis in Anspruch genommen werden dürfen.

Ausnahmen hierzu gibt es nachvollziehbarerweise für MitarbeiterInnen und BesucherInnen von Krankenanstalten, APH und Kurhäusern. Diese Bestimmung sieht keine Ausnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ärztlichen und zahnärztlichen Ordinationen bzw. für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst vor, auch für diesen Personenkreis ist die Inanspruchnahme von Gratis PCR-Tests auf fünf pro Monat beschränkt. Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und des extrem hohen Infektionspotentials im zahnmedizinischen Behandlungsbereich erscheint dieses Vorgehen absolut verantwortungslos und zeugt von mangelnder Wertschätzung.

Wir fordern den Gesundheitsminister auf, diesen offensichtlichen Fehler zu korrigieren und die Testmöglichkeiten auf die beschriebenen Personengruppen umgehend auszuweiten.

Rückfragen & Kontakt:

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Präsident
A-4020 Linz
Marienstraße 9/I
Tel. 050511-4010
Fax 050511-4014
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https://ooe.zahnaerztkammer.at

DDr. Martin Hönlinger
Präsident
Rochusgasse 4
5020 Salzburg
Tel.: 050511/5020
Fax: 050511/5025
office@sbg.zahnaerztekammer.at
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OMR Dr. Gerhart Bachmann
Präsident
Rösslepark 1
6800 FELDKIRCH
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 6800
Fax +43 (0) 5 05 11 - 6804
office@vlbg.zahnaerztekammer.at
www.dentes.at

Dr. Ernst Michael Reicher
Präsident
Schlossplatz 1
7431 Bad Tatzmannsdorf
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 7000
Fax +43 (0) 5 05 11 - 7002
office@bgld.zahnaerztekammer.at

MR Dr. Erwin Bernklau
Präsident
Marburger Kai 51/2
8010 Graz
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 8060
Fax +43 (0) 5 05 11 - 8080
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