• 27.03.2022, 09:02:07
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Steuergerechtigkeit auch online: Seit 1. Jänner 2020 bereits 7,5 Mio. Meldungen von Online-Plattformen

Brunner: Mehr Steuergerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen

Utl.: Brunner: Mehr Steuergerechtigkeit und faire
Wettbewerbsbedingungen =

Wien (OTS) - Um auch im digitalen Raum für faire
Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, wurde mit 1. Jänner 2020 die
Aufzeichnungspflicht für Online-Plattformen eingeführt. Portale,
Webseiten oder virtuelle Marktplätze, die dabei unterstützen, Waren
oder Dienstleistungen an Konsumentinnen oder Konsumenten in
Österreich zu verkaufen, müssen seither Aufzeichnungen über die
gemachten Umsätze führen.

Seit dem Inkrafttreten der Aufzeichnungspflicht per 1. Jänner 2020
wurden bereits rund 7,5 Millionen Meldungen von Online-Plattformen
erstattet. Im Jahr 2021 übermittelten 31 Plattformen insgesamt rund 4
Millionen Meldungen. Für das Jahr 2020 wurden von 30 digitalen
Plattformen – aus den Bereichen Online-Handel, Transport und
Beherbergung – rund 3,5 Mio. Meldungen eingebracht. In den Meldungen
enthalten ist jeweils die zugrundeliegende Transaktion je
Leistungserbringer und Monat.

„Wir sammeln die Daten, da oft nicht ersichtlich ist, wer hinter
einem Angebot auf Online-Plattformen steht. Wenn wir nicht wissen,
wer die Dienstleistung oder Waren anbietet, ist es auch nicht möglich
zu prüfen, ob dafür Abgaben entrichtet werden. Nach der Meldung
beginnt die Arbeit in der Finanzverwaltung. Unser Predictive
Analytics Competence Center bereitet die Daten auf und stellt sie
anschließend dem Finanzamt Österreich zur Verfügung. Die Kolleginnen
und Kollegen können nun die Meldungen überprüfen und auch die
gemeldeten Umsätze der Plattformen mit Steuererklärungen abgleichen.
So sorgt eine moderne und vernetzte Finanzverwaltung auch im
internationalen Onlinehandel und bei Online-Dienstleistungen für mehr
Steuergerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen zu
traditionellen Angebotsformen,“ so Finanzminister Magnus Brunner.

Die Bearbeitung ausländischer Unternehmen erfolgt gebündelt in einer
Dienststelle des Finanzamts Österreich, die restlichen Fälle sind
bundesweit verteilt. Sowohl im Innen- als auch im Außendienst
verifizieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Finanzverwaltung die gemeldeten Daten. Hohe Priorität im gesamten
Prozess hat natürlich immer der Datenschutz, der durch ein den
internationalen Sicherheitsstandards entsprechendes Tool stets
gewährleistet ist. Dennoch wird es möglich, über die gesammelten
Meldungen der Online-Plattformen nicht nur mehr Steuergerechtigkeit
im Bereich des Versandhandels oder des digitalen Angebots von
Dienstleistungen, wie etwa bei der Vermittlung von
Beherbergungsangeboten, herzustellen, sondern die Informationen
können auch von anderen Gebietskörperschaften als Grundlage genutzt
werden, um beispielsweise Tourismusabgaben zu bemessen.

„Die Umsetzung der Aufzeichnungspflicht schafft also gleich mehrere
Vorteile. Ihren Erfolg sieht man auch daran, dass es im Jahr 2020
bereits zu über 9.000 steuerlichen Neuregistrierungen ausländischer
Unternehmen in Österreich kam. Mit unserer Lösung weisen wir auch im
internationalen Vergleich eine hohe Compliance-Rate auf, was
sicherlich daran liegt, dass diese für die Plattformen klar und
einfach zu vollziehen ist. International werden wir uns auch
weiterhin für eine enge Zusammenarbeit einsetzen, denn ein
gemeinsames Vorgehen ist im Bereich der Besteuerung digitalen Handels
von zentraler Bedeutung,“ so Finanzminister Brunner.

Die Aufzeichnungspflicht umfasst prinzipiell alle Online-Plattformen
und sieht vor, dass Gesamtumsätze einer Plattform, die über 1 Million
Euro in Österreich und pro Jahr betragen bis zum 31. Jänner des
Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind.
Im Vorfeld der Einführung wurden von der Finanzverwaltung bereits
Recherchen zu meldepflichtigen Plattformen durchgeführt. Bei
fehlenden oder unvollständigen Meldungen wird gegebenenfalls ein
Übermittlungsersuchen bzw. Rückfragen an Plattformen gestellt.

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