- 25.03.2022, 11:28:45
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Schramböck: Abschluss der Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) leitet neue Ära ein
Rat und Europäisches Parlament einigten sich auf Digital Markets Act - DMA setzt zentrale Spielregeln für digitale Gatekeeper zum Schutz tausender kleiner Unternehmen
Utl.: Rat und Europäisches Parlament einigten sich auf Digital
Markets Act - DMA setzt zentrale Spielregeln für digitale
Gatekeeper zum Schutz tausender kleiner Unternehmen =
Wien (OTS/BMDW) - „Der Abschluss der Trilogverhandlungen leitet eine
neue Ära ein, um zehntausende kleine Unternehmen vor der Marktmacht
großer Konzerne zu schützen und für einen faireren Wettbewerb zu
sorgen. Die Europäische Union hat dem dringenden Handlungsbedarf
Rechnung getragen und ist damit weltweit führend“, so Wirtschafts-
und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck anlässlich der
Einigung des Rats und des Europäischen Parlaments auf den Digital
Markets Act (DMA). Der Digital Markets Act wird großen, systemischen
Online-Unternehmen, die mehr als 7,5 Mrd. Euro jährlichen Umsatz
(bzw. eine Marktkapitalisierung über 75 Mrd. Euro) aufweisen und
deren Dienste mehr als 10 000 gewerbliche Nutzer sowie mehr als 45
Mio. Endnutzer haben, als „Gatekeeper“ festlegen und eine Reihe von
Verpflichtungen auferlegen, um die Position der gewerblichen Nutzer
und der Endnutzer zu stärken. „Diese Regulierung zeigt das klare
Bekenntnis auf europäischer Ebene, die Abhängigkeiten von großen
Online-Plattformen aufzugreifen und den fairen Wettbewerb im
Online-Umfeld sicherzustellen. Wir haben mit dem Digital Markets Act
einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der einen entscheidenden
Mehrwert für KMU bietet“, meint Schramböck.
Die erzielte Einigung bedarf noch einer Zustimmung des Rates und des
Europäischen Parlaments. Anschließend wird die Verordnung sechs
Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen. Künftig dürfen
erfasste Big Tech-Unternehmen nicht mehr ihre eigenen Produkte oder
Dienstleistungen im Ranking besser reihen als die Angebote ihrer
gewerblichen Nutzer und es wird ihnen verboten, nicht-öffentliche
Daten im Wettbewerb mit ihren gewerblichen Nutzern verwenden, um sich
dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Den Endnutzern sollen mehr
Entscheidungsmöglichkeiten überlassen werden, beispielsweise zum
Deinstallieren vorinstallierter Software-Anwendungen. Weiters wird
den erfassten „Gatekeepern“ untersagt, auf ihren App Stores, sozialen
Netzwerken und Suchmaschinen unfaire Zugangsbedingungen festzulegen.
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