- 22.03.2022, 13:20:14
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- OTS0129
Ergänzung zu OTS 0069 von heute: Bildveröffentlichung von Gewaltopfer verletzt Intimsphäre
Der Artikel "Russin sticht Ehemann nieder und macht Selfie" ist bereits am 29.10.2018 erschienen. Daher wäre der Senat 2 des Presserats formal eigentlich nicht zuständig gewesen (unsere Verfahrensordnung sieht für eine Beschwerde eine Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung vor). Dieser Umstand wurde bei der Einleitung des Verfahrens übersehen und er wurde von krone.at im Verfahren auch nicht beanstandet. Der Senat begrüßt es, dass krone.at mittlerweile das aus ethischer Sicht problematische Selfie gelöscht hat.
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