• 21.03.2022, 14:32:41
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Rechtswidrige Abschiebung von Tina und Familie im Jänner 2021: Netzwerk Kinderrechte fordert "Recht muss Recht bleiben"

Aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts "nur ein Mosaikstein" längst bekannter Kinderrechte-Maßnahmen für die gesamte Regierung

Wien (OTS) - 

Die Abschiebungen von Tina, ihrer damals 5-jährigen Schwester und ihrer Mutter am 28.1.2021 waren rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht aktuell entschieden, wie der Anwalt Wilfried Embacher heute bekanntgab, der gegen die Abschiebungen Maßnahmenbeschwerde erhoben hatte. Das Wohl des Kindes muss grundsätzlich bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen eine vorrangige Erwägung sein. Dieser Vorrang des Kindeswohls aus Artikel 1 des BVG Kinderrechte, also in der österreichischen Verfassung verankert, sei bei der Abschiebung nicht ausreichend beachtet worden. Tina selbst befindet sich seit Ende Dezember 2021 wieder in Österreich, am 25. Februar 2022 wurde ihr ein Schülervisum erteilt.

"Recht muss Recht bleiben!" hat der damalige Innenminister und aktuelle Bundeskanzler Karl Nehammer anlässlich der Abschiebung von Tina, ihrer Schwester und ihrer Mutter im Jänner 2021 gemeint. Erst jetzt, ein Jahr später, stimmt seine damalige Beurteilung: Recht ist Recht geblieben. Kinderrechte wurden endlich geachtet. Wir hingegen haben vor einem Jahr die Abschiebungen als beschämend für Österreich bezeichnet. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar erfreulich und die einzig richtige, kommt aber sehr, sehr spät. Gerade für die Lebensspanne eines Kindes bedeutet ein Jahr doch viel mehr als für Erwachsene. Das muss man sich erst vorstellen!", weist Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 49 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, auf die Dringlichkeit der Umsetzung der Kinderrechte in Österreich erneut hin.

"Kinderrechte gehen uns alle an, weil es die Lebenswelt von allen 0-18 jährigen Kindern und Jugendlichen betrifft. Wir sprechen hier vom Kindergarten über die Schule, bis zur Lehre und Berufswelt von jungen Menschen mit und ohne Behinderung, mit deutscher oder anderer Erstsprache, mit und ohne österreichischer Staatsbürgerschaft, in einem kleinen Kärntner Dorf oder in Wien", bekräftigt Schaffelhofer-Garcia Marquez die Zuständigkeit jedes einzelnen Regierungsmitglieds, aber ganz besonders des Bundeskanzlers und der Minister und Ministerinnen für Familie und Jugend, Justiz, Inneres, Bildung, Soziales und Gesundheit: "Es ist ihre rechtliche Verpflichtung, sie dürfen es sich nicht aussuchen, ob sie Kinderrechte ernst nehmen wollen oder nicht!"

Eine Fülle an konkreten Kinderrechte-Maßnahmen sind seit Jahren längst ausgearbeitet und blieben bisher aber leider nur "in den politischen Schubladen". So wurden die Empfehlungen der Kindeswohlkommission aus Juli 2021 noch immer nicht umgesetzt. Weitere Forderungen sind
- die Evaluation des BVG Kinderrechte (im Regierungsübereinkommen festgelegt)
- die Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung eines Beschwerdemechanismus für Kinder
- die aktuelle Erarbeitung eines innovativen und ernstgemeinten Nationalen Aktionsplans EU-„Kindergarantie“ zur angemessenen Versorgung von Kindern und Schutz vor Kinderarmut
- verbindliche Kinderschutzrichtlinien für alle Organisationen und Institutionen

"Längst überfällig ist die Etablierung eines umfassenden und unabhängigen Kinderrechte-Monitorings mit einem jährlichen Bericht, an dem Kinder und Jugendliche angemessen beteiligt werden. Gegenstand des Monitorings soll die Beachtung der Kinderrechte in der gesamten Gesetzgebung und Vollziehung und damit auch im Zusammenhang mit Asyl und Migration sein. Damit Recht Recht bleibt", schließt das Netzwerk Kinderrechte Österreich.

Rückfragen & Kontakt

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Mobil: 0676/88011-1016
elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
www.kinderhabenrechte.at

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