- 20.03.2022, 11:19:39
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AK Anderl zu Energiepaket der Regierung: „Armut bekämpfen, ungerechtes Pendlerpauschale umbauen“
Das Paket der Bundesregierung gegen Teuerung und hohe Energiepreise muss Haushalte rasch entlasten
Utl.: Das Paket der Bundesregierung gegen Teuerung und hohe
Energiepreise muss Haushalte rasch entlasten =
Wien (OTS) - Heute, Sonntag, wird die Bundesregierung Maßnahmen gegen
die Teuerung bei der Energie vorstellen. „Wenn die Bundesregierung
auf die Expertise der Sozialpartner und damit auf die Einbindung der
Vertretung von Konsument:innen und Arbeitnehmer:innen verzichtet,
erwarte ich mir zumindest, dass sie auf die Sorgen jener Menschen
reagiert, die aufgrund der rasant steigenden Energiepreise ihre
Rechnungen nicht mehr zahlen können“, sagt AK Präsidentin Renate
Anderl. Steuergeld, das zu 80 Prozent von den Beschäftigten und
Konsument:innen aufgebracht wird, muss genau dort eingesetzt werden,
wo es gebraucht wird. „Die AK hat bereits zahlreiche Vorschläge
gemacht, wie etwa die Halbierung der Umsatzsteuer auf Energie.
Dringender Handlungsbedarf besteht dort, wo steigende Preise für Gas,
Strom und Treibstoff Menschen in die Armut treiben. Da die
Energiepreise bis 2023 noch steigen und dann auf einem höheren Niveau
bleiben werden, muss es auch eine dauerhafte Anpassung der
Sozialleistungen für armutsgefährdete Haushalte geben. Außerdem
sollte endlich das absurd ungerechte Pendlerpauschale zu einem
Pendlerabsetzbetrag umgebaut werden, um Pendler:innen mit kleinen und
mittleren Einkommen zu entlasten“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.
Wie ungerecht das derzeitige Pendlerpauschale-System ist,
veranschaulicht ein einfaches Beispiel: Ein Abteilungsleiter mit
7.000 Euro Monatsbrutto und eine Verkäuferin mit 1.900 Euro im Monat
müssen die gleiche Wegstrecke zum Arbeitsplatz bewältigen (ohne
zumutbare Öffi-Alternative), nämlich 35 Kilometer. Die Entlastung,
die die beiden aus der Pendlerpauschale erhalten, ist höchst
unterschiedlich: Der Abteilungsleiter erhält 708 Euro, die
Verkäuferin weniger als die Hälfte, nämlich 295 Euro pro Jahr! Grund
für diese Ungerechtigkeit ist, dass die Pendlerpauschale
absurderweise als „Freibetrag“ konstruiert ist: Das Finanzamt rechnet
den nach der Pendelstrecke gestaffelten steuerfreien Betrag (für die
35 Kilometer in unserem Beispiel sind das 1.476 Euro) sowohl für die
Verkäuferin als auch den Abteilungsleiter von der Spitze des
jeweiligen Einkommens herunter. Weil die Steuer wegen der Progression
in diesem obersten Einkommensteil für den Abteilungsleiter 48 %
ausmacht, kommt er auf 708 Euro Förderung; weil der Steuersatz im
viel bescheideneren oberen Einkommensbereich der Verkäuferin bei 20 %
liegt, wird ihr Pendeln mit nur 295 Euro gefördert, obwohl die
Wegstrecke und die Kosten an der Zapfsäule für beide gleich sind.
„Aus diesem Grund verlangt die AK die Umwandlung des
Pendlerpauschales in einen Pendlerabsetzbetrag – also eine
einkommensunabhängige Steuerrückzahlung“, betont AK Präsidentin
Renate Anderl.
Zudem fordert die AK rasche Maßnahmen gegen Energiearmut angesichts
massiv steigender Preise:
+ Deutliche Erhöhung der Heizkostenzuschüsse der Bundesländer
+ Errichtung eines Energie- und Klima-Hilfsfonds, der Energiearmut
bekämpft. Die AK stellt der Regierung jederzeit ihr fertiges Konzept
zum Energie- und Klimahilfsfonds zur Verfügung.
+ Laufende wettbewerbsrechtliche Überwachung der Energiemärkte, denn
Spekulationen treiben die Energiepreise weiter in die Höhe und
verschaffen manchen Energieversorgern ungerechtfertigte höhere
Gewinne.
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