Zum Inhalt springen

Energiepreise: AK zu Toolbox der EU-Kommission

AK fordert Schutzpaket II gegen Energiepreisexplosion

Wien (OTS) - Heute präsentierte die EU-Kommission bereits zum zweiten Mal einen Werkzeugkasten gegen die steigenden Energiepreise in der EU. Angesichts der dramatischen Entwicklung auf den Energiemärkten, allen voran im Gasbereich, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, damit die Haushalte ihre Energiekosten bewältigen können. Denn das Ende der Energiepreisspirale nach oben ist noch nicht absehbar und mit dem Krieg in der Ukraine nehmen die Unsicherheiten weiter zu. Die EU-Kommission weist in ihrer Toolbox 2 auf weitere Möglichkeiten zur Entlastung der Haushalte hin und die AK fordert, dass diese jetzt genützt werden, damit die Konsument:innen ihre Energierechnungen zahlen können.
Auch die AK hat ein Schutzpaket II ausgearbeitet: Neben einer neuen Beschaffungs-, und Bevorratungsstrategie für Gas und dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien fordert die AK:

1. Zeitlich befristete Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie von derzeit 20 % auf 10 %. Die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Strom und Gas ist eine effektive Maßnahme, die rasch umgesetzt werden kann und entspricht auch der Empfehlung der EU-Kommission sowohl in der Toolbox 1 als auch in der Toolbox 2.
2. Deutliche Erhöhung der Heizkostenzuschüsse der Bundesländer: Da ist bisher nichts passiert. In einigen Bundesländern muss außerdem der Kreis der begünstigten Haushalte deutlich erweitert werden. Derzeit beträgt der Heizkostenzuschuss lediglich zwischen 150 Euro bis 250 Euro pro Jahr.
3. Das Recht auf Grundversorgung mit Energie stärken und verstärkt kommunizieren: Grundsätzlich haben alle Haushaltskund:innen, aber auch Kleinunternehmen das Recht, sich bei jedem Energielieferanten auf die Grundversorgung zu berufen.
4. Rasche Umsetzung des Energie- und Klimahilfsfonds: Dieser soll einerseits als zentrale Drehscheibe für unterschiedlicher Stakeholder (beispielsweise Bund/Ministerien, Länder und Gemeinden, aber auch Energieunternehmen, soziale Organisationen, zuständige Behörden) dienen und andererseits energiearme Haushalte umfassend bei der Energiewende unterstützen.
5. Konsumentenfreundliche Standardtarife sowie eine Regulierung der Tarife, zur Deckelung der Energiepreise ist in Betracht zu ziehen:
Jeder Energieversorger sollte in seinem Produkteportfolio auch einen Tarif mit mittelfristig stabilen, verlässlichen Energiepreis anbieten müssen, der nicht direkt an die Entwicklung der Groß- oder Börsenpreise gekoppelt ist. Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist weiterhin mit stark steigenden Energiepreisen zu rechnen. Auch regulierte Tarife, also eine Deckelung der Energiepreise sollte möglich sein, um die Energie leistbar zu halten, insbesondere für energiearme Haushalte.
6. Deutliche Aufstockung der Energieunterstützungsfonds:
Die Mittel für Energiehilfsfonds der Energieversorger sind deutlich zu erhöhen, um Kund:innen, die von in Energiearmut betroffen sind oder ihrer Energierechnungen nicht mehr bezahlen können, rasch und unbürokratisch zu helfen.
7. Preistransparenz & Überwachung der Energiemärkte: Die hohen Preise haben zum vermehrten Auftreten spekulativer Akteure auf den Energiebörsen geführt. Eine tiefgehende wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Energiebörsen sowie ein Monitoring der Einkaufspreise ist notwendig, damit die Energiepreise nicht noch zusätzlich durch Spekulant:innen oder durch wettbewerbsrechtlich bedenkliches Verhalten in die Höhe getrieben werden.
8. Überschussgewinne (Windfall-Profits) abschöpfen und umverteilen:
Die stark gestiegenen Energiepreise führen zu hohen Gewinnen bei vielen Energieversorgern und -händlern. Die Internationale Energieagentur schätzt diese so genannten „Windfall-Profits“ in der EU auf rund 200 Milliarden Euro und schlägt vor diese Gewinne mithilfe von Steuern abzuschöpfen und an die Energieverbraucher:innen umzuverteilen. Auch in Österreich müssen diese Profite verwendet werden, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen. Nachdem die großen österreichischen Energieversorgungsunternehmen im öffentlichen Mehrheitseigentum stehen, profitieren Bund und Länder auch von höheren Dividendenausschüttungen. Diese Dividenden sollten für soziale Ausgleichsmaßnahmen zweckgewidmet werden. Bei hohen Gewinnen wäre dabei auch die Ausschüttung von Sonderdividenden denkbar.
9. Erneuerbares Wärmegesetz und Energieeffizienzgesetz rasch umsetzen: Das geplante Erneuerbare Wärmegesetz (EWG) soll die Grundlage für den Ausstieg aus Öl- und Gas in der Raumwärme bilden. Diese gilt es daher so rasch wie möglich umzusetzen und dabei einen Schwerpunkt auf jene Haushalte zu legen, die selbst keine Maßnahmen setzen können (z. B. MieterInnen und energiearme Haushalte) und die Konsument:innenrechte gestärkt werden. Zur Reduktion des Energieverbrauchs- und damit einer nachhaltigen Senkung der Energiekosten - muss das neue Energieeffizienzgesetz schleunigst auf den Weg gebracht werden.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Alexa Jirez
+43-1 501 65-12638, Mobil: +43 664 614 50 75
alexa.jirez@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW0002