• 08.03.2022, 16:29:56
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  • OTS0179

Energiepreise: AK zu Toolbox der EU-Kommission

AK fordert Schutzpaket II gegen Energiepreisexplosion

Utl.: AK fordert Schutzpaket II gegen Energiepreisexplosion =

Wien (OTS) - Heute präsentierte die EU-Kommission bereits zum zweiten
Mal einen Werkzeugkasten gegen die steigenden Energiepreise in der
EU. Angesichts der dramatischen Entwicklung auf den Energiemärkten,
allen voran im Gasbereich, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden,
damit die Haushalte ihre Energiekosten bewältigen können. Denn das
Ende der Energiepreisspirale nach oben ist noch nicht absehbar und
mit dem Krieg in der Ukraine nehmen die Unsicherheiten weiter zu. Die
EU-Kommission weist in ihrer Toolbox 2 auf weitere Möglichkeiten zur
Entlastung der Haushalte hin und die AK fordert, dass diese jetzt
genützt werden, damit die Konsument:innen ihre Energierechnungen
zahlen können.
Auch die AK hat ein Schutzpaket II ausgearbeitet: Neben einer neuen
Beschaffungs-, und Bevorratungsstrategie für Gas und dem
beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien fordert die AK:

1. Zeitlich befristete Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie von
derzeit 20 % auf 10 %. Die zeitlich befristete Senkung der
Umsatzsteuer auf Strom und Gas ist eine effektive Maßnahme, die rasch
umgesetzt werden kann und entspricht auch der Empfehlung der
EU-Kommission sowohl in der Toolbox 1 als auch in der Toolbox 2.
2. Deutliche Erhöhung der Heizkostenzuschüsse der Bundesländer: Da
ist bisher nichts passiert. In einigen Bundesländern muss außerdem
der Kreis der begünstigten Haushalte deutlich erweitert werden.
Derzeit beträgt der Heizkostenzuschuss lediglich zwischen 150 Euro
bis 250 Euro pro Jahr.
3. Das Recht auf Grundversorgung mit Energie stärken und verstärkt
kommunizieren: Grundsätzlich haben alle Haushaltskund:innen, aber
auch Kleinunternehmen das Recht, sich bei jedem Energielieferanten
auf die Grundversorgung zu berufen.
4. Rasche Umsetzung des Energie- und Klimahilfsfonds: Dieser soll
einerseits als zentrale Drehscheibe für unterschiedlicher Stakeholder
(beispielsweise Bund/Ministerien, Länder und Gemeinden, aber auch
Energieunternehmen, soziale Organisationen, zuständige Behörden)
dienen und andererseits energiearme Haushalte umfassend bei der
Energiewende unterstützen.
5. Konsumentenfreundliche Standardtarife sowie eine Regulierung der
Tarife, zur Deckelung der Energiepreise ist in Betracht zu ziehen:
Jeder Energieversorger sollte in seinem Produkteportfolio auch einen
Tarif mit mittelfristig stabilen, verlässlichen Energiepreis anbieten
müssen, der nicht direkt an die Entwicklung der Groß- oder
Börsenpreise gekoppelt ist. Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist
weiterhin mit stark steigenden Energiepreisen zu rechnen. Auch
regulierte Tarife, also eine Deckelung der Energiepreise sollte
möglich sein, um die Energie leistbar zu halten, insbesondere für
energiearme Haushalte.
6. Deutliche Aufstockung der Energieunterstützungsfonds:
Die Mittel für Energiehilfsfonds der Energieversorger sind deutlich
zu erhöhen, um Kund:innen, die von in Energiearmut betroffen sind
oder ihrer Energierechnungen nicht mehr bezahlen können, rasch und
unbürokratisch zu helfen.
7. Preistransparenz & Überwachung der Energiemärkte: Die hohen Preise
haben zum vermehrten Auftreten spekulativer Akteure auf den
Energiebörsen geführt. Eine tiefgehende wettbewerbsrechtliche
Überprüfung der Energiebörsen sowie ein Monitoring der Einkaufspreise
ist notwendig, damit die Energiepreise nicht noch zusätzlich durch
Spekulant:innen oder durch wettbewerbsrechtlich bedenkliches
Verhalten in die Höhe getrieben werden.
8. Überschussgewinne (Windfall-Profits) abschöpfen und umverteilen:
Die stark gestiegenen Energiepreise führen zu hohen Gewinnen bei
vielen Energieversorgern und -händlern. Die Internationale
Energieagentur schätzt diese so genannten „Windfall-Profits“ in der
EU auf rund 200 Milliarden Euro und schlägt vor diese Gewinne
mithilfe von Steuern abzuschöpfen und an die Energieverbraucher:innen
umzuverteilen. Auch in Österreich müssen diese Profite verwendet
werden, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen.
Nachdem die großen österreichischen Energieversorgungsunternehmen im
öffentlichen Mehrheitseigentum stehen, profitieren Bund und Länder
auch von höheren Dividendenausschüttungen. Diese Dividenden sollten
für soziale Ausgleichsmaßnahmen zweckgewidmet werden. Bei hohen
Gewinnen wäre dabei auch die Ausschüttung von Sonderdividenden
denkbar.
9. Erneuerbares Wärmegesetz und Energieeffizienzgesetz rasch
umsetzen: Das geplante Erneuerbare Wärmegesetz (EWG) soll die
Grundlage für den Ausstieg aus Öl- und Gas in der Raumwärme bilden.
Diese gilt es daher so rasch wie möglich umzusetzen und dabei einen
Schwerpunkt auf jene Haushalte zu legen, die selbst keine Maßnahmen
setzen können (z. B. MieterInnen und energiearme Haushalte) und die
Konsument:innenrechte gestärkt werden. Zur Reduktion des
Energieverbrauchs- und damit einer nachhaltigen Senkung der
Energiekosten - muss das neue Energieeffizienzgesetz schleunigst auf
den Weg gebracht werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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