Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab 5. März - Mindestabstand und 3G-Regel für liturgische Dienste entfallen - Maske während der Feier empfohlen, aber nicht mehr verpflichtend
Utl.: Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab 5. März -
Mindestabstand und 3G-Regel für liturgische Dienste entfallen
- Maske während der Feier empfohlen, aber nicht mehr
verpflichtend =
Wien (KAP) - Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den
staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische
Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche
Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Samstag,
5. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei
Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist. Auch die
3G-Regel für liturgische Dienste fällt wieder weg. Die bisher
geltende Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie
modifiziert: So ist eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und
Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen.
Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden.
Der Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden, für
den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Aufrecht bleiben
diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von
Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach
Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung.
Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das
Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt
werden.
Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend
empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die
Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände
desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.
Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung
und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der
bisherigen Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen
Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum
Kontaktpersonenmanagement. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb
des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn
sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine
FFP2-Maske zu tragen.
Eigenverantwortung und Rücksicht
Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die
aktuelle epidemiologische Situation, wird eingangs festgehalten.
"Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames
Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für
das Feiern von Gottesdiensten."
Die neue Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine
regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind
sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit
staatlichen Bestimmungen möglich.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem
Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben sich die Kirchen und
Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im
eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen
treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli letzten
Jahres eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen mehrfach
angepasst worden ist.
(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter
www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praevention
skonzept)
((ende)) PWU/HKL
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