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Neuer Jugendmedienschutzverein legt ersten Tätigkeitsbericht vor

Wien (OTS) - Seit 2021 gelten neue Jugendschutzregeln für österreichische Fernsehsender und Video-Abrufdienste. Mit diesen wurden die schon bisher für Fernsehveranstalter verbindlichen Jugendschutzregeln inhaltlich ausgeweitet und auch auf Anbieter von Video-Abrufdiensten erstreckt.

Vor diesem Hintergrund hat die audiovisuelle Medienbranche in Österreich im Jahr 2021 ein Selbstregulierungssystem entwickelt, das Kinder und Jugendliche beim Konsum von TV- und Onlinevideoinhalten noch besser schützen und Erziehungsberechtigte über die neuen Jugendschutzkennzeichnungen informieren soll. Umgesetzt wird dieses durch den „Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen“, kurz Jugendmedienschutzverein. Dieser hat gemeinsam mit der Branche einheitliche Verhaltensrichtlinien und eine eigene Verfahrensordnung entwickelt und außerdem ein Beschwerdesystem eingerichtet, das es Zuseher:innen erlaubt, bei einem vermuteten Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien eine Beschwerde einzureichen.

Der Jugendmedienschutzverein hat für das Jahr 2021 nun seinen ersten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der Bericht fasst alle wesentlichen Arbeitsergebnisse des letzten Jahres zusammen, insb. die Gründung und Organisation des Vereins sowie die Erarbeitung von Verhaltensrichtlinien, Verfahrensordnung und Beschwerdemechanismus. Darüber hinaus beinhaltet er einen Ausblick auf das Jahr 2022. Der Bericht ist über die Webseite des Vereins abrufbar: https://www.jugendmedienschutz.at/organisation

Wir freuen uns, dass wir innerhalb kurzer Zeit ein in sich schlüssiges, einheitliches und von unseren Mitgliedern gemeinsam getragenes Selbstkontrollsystem errichten konnten.“, so Claudius Determann, Vorstandsvorsitzender des Jugendmedienschutzvereins. „Wir sind überzeugt, dass wir damit ein höheres Jugendschutzniveau bei österreichischen TV-Sendern und Abrufdiensten erreicht haben.

An dieser Stelle müssen wir jedoch auch anmerken, dass insbesondere die großen Video-Sharing-Plattformen, von deren Inhalten ein nicht unbeträchtliches Risiko für die Entwicklung von Minderjährigen ausgeht, leider nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen.“, erläutert Vorstandsmitglied Klaus Kassai.

Auf diesen Plattformen wird es daher weiter Inhalte geben, vor denen Kinder und Jugendliche in Österreich besser geschützt sein sollten.“, fügt Vorstandsmitglied Corinna Drumm hinzu. „Uns sind hier aber leider die Hände gebunden. Die Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten wird also gerade in diesem überdurchschnittlich risikobehafteten Bereich umso mehr gefordert sein.“

Rückfragen & Kontakt:

Alice Krieger-Schromm, office@jugendmedienschutz.at
https://www.jugendmedienschutz.at/

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